Journalist zu Unrecht inhaftiert: Schadensersatz für Yücel
Das türkische Verfassungsgericht gibt „Welt“-Reporter Deniz Yücel recht. Seine einjährige Untersuchungshaft war rechtswidrig.
Zudem erhalte Yücel einen Schadenersatz von 25.000 Türkischen Lira (rund 3.800 Euro). Eine getrennte Schadenersatzklage laufe aber noch, sagte Yücels Anwalt, Veysel Ok, der Deutschen Presse-Agentur. Dazu stehe die Entscheidung noch aus.
„Leider kommt dieses Urteil sehr spät; es hätte ganz andere Folgen haben können, wenn sich das Verfassungsgericht mit unserer Beschwerde befasst hätte, als mein Mandant noch in Haft war“, sagte Yücels Anwalt Veysel Ok der Welt. Das Gericht habe nun bestätigt, dass sich Yücel „nichts außer Journalismus“ zuschulden kommen lassen habe, erklärte Ok.
Den von Yücel erhobenen Vorwurf, er sei im Gefängnis gefoltert worden, wies laut Welt das türkische Verfassungsgericht einstimmig zurück. Yücel saß ein Jahr ohne Anklageschrift in der Türkei im Gefängnis, davon neun Monate in strenger Einzelhaft. Erst im Februar 2018 kam Yücel nach politischem Tauziehen zwischen Berlin und Ankara frei und durfte ausreisen.
Gleichzeitig wurde Anklage wegen Terrorpropaganda und Volksverhetzung erhoben. Der Prozess gegen den Journalisten wird am 16. Juli in Istanbul fortgesetzt.
Yücel wird ab Juli erstmals seit seiner Inhaftierung wieder regelmäßig für die Welt berichten. Von Dresden aus wird der 45-Jährige die kommenden Landtagswahlen in Ostdeutschland begleiten, wie Ulf Poschardt, Chefredakteur der Welt-Gruppe, am Donnerstag ankündigte.
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