Klage von Journalist Yücel abgewiesen: Vorerst kein Schadenersatz für Haft
Reporter Deniz Yücel wird von der Türkei nicht für die Haft entschädigt, entschied ein Gericht. Sein Anwalt wurde wegen Justiz-Beleidigung verurteilt.
dpa/taz | Die Türkei entschädigt den deutschen Welt-Reporter Deniz Yücel für die einjährige Untersuchungshaft in einem Istanbuler Hochsicherheitsgefängnis zunächst nicht. Eine entsprechende Klage habe ein Gericht am Donnerstag erneut abgewiesen, sagte Yücels Anwalt Veysel Ok. Gründe seien nicht angegeben worden.
Deniz Yücel war bis Februar 2018 wegen Terrorvorwürfen ein Jahr lang ohne Anklageschrift inhaftiert gewesen. Er hatte nach seiner Ausreise die türkische Regierung auf 2,98 Millionen Lira (rund 440.000 Euro) Entschädigung verklagt. Die Summe setzt sich nach Angaben seines Anwalts zusammen aus Kompensation für die Verdienstausfälle und Anwaltskosten sowie Schmerzensgeld wegen Freiheitsberaubung.
Dasselbe Gericht hatte Yücels Schadenersatzklage schon im September 2018 einmal abgelehnt, mit der Begründung, dass der Prozess gegen ihn wegen Terrorvorwürfen nicht abgeschlossen sei. Ein Berufungsgericht entschied daraufhin im Mai, dass die Entschädigungsklage auch ohne Urteil im Verfahren bewertet werden müsse. Bei der abermaligen Behandlung der Klage am Donnerstag wies das Gericht sie in der ersten Anhörung erneut ab. Man werde sich nun an das Verfassungsgericht wenden, sagte Ok. Der Terror-Prozess gegen den früheren taz-Redakteur Deniz Yücel wird am 17. Oktober fortgesetzt.
Yücels Anwalt Veysel Ok selbst ist zudem am Donnerstag wegen öffentlicher Beleidigung der Justiz zu fünf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die Bewährungsfrist soll fünf Jahre lang gelten, wie aus dem Urteil hervorgeht.
2015 hatte Ok in einem Interview mit der inzwischen eingestellten Zeitung Özgür Düsünce („Freie Meinung“) kritisiert, dass die Gerichte in der Türkei nicht unabhängig seien. Die Staatsanwaltschaft hatte bis zu zwei Jahre Haft gefordert.
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