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Weißt du, wie viel Gärtlein fehlen?

Laut RBB ist klar, welche Kleingärten Schulen weichen sollen. Der Senat wiegelt ab

Von Claudius Prößer

Die Senatsumweltverwaltung hat einen Bericht des RBB zurückgewiesen, nach dem ab kommendem Jahr 18 Kleingartenkolonien ganz oder teilweise abgeräumt und zum Bau von Kitas, Schulen oder Turnhallen genutzt werden sollen. Der Entwurf des sogenannten Kleingartenentwicklungsplans 2030, der dem RBB vorliege, sei „nicht die aktuelle und auch nicht die endgültige Fassung“, sagte Sprecher Derk Ehlert zur taz. Es handele sich um einen „verwaltungsinternen ersten Vorschlag“, den man bereits den zuständigen Bezirksämtern sowie weiteren Senatsverwaltungen vorgelegt habe.

Wenn deren Stellungnahmen eingeflossen seien, werde dieser Entwurf den betroffenen Kleingartenverbänden vorgelegt. Das soll schon am Donnerstag (7. März) geschehen. „Welche und wie viele Kleingärten genau betroffen sind, steht auch danach noch nicht fest“, betonte Ehlert, der Entwurf werde „noch mehrfach überarbeitet“. Dem RBB-Bericht zufolge sollten exakt 429 Parzellen an 18 Standorten geräumt werden, die in sechs Bezirken liegen. Am stärksten betroffen wäre demnach Tempelhof-Schöneberg mit zehn Kolonien, die komplett vom Stadtplan verschwänden.

Richtig ist laut Sprecher Ehlert, dass Parzellen in einer Größenordnung von „knapp 1,3 Prozent“ aller Berliner Kleingärten zeitnah „für soziale Vorhaben oder Verkehrsprojekte in Anspruch genommen“ werden müssen. Es gehe um rund 900 Parzellen, darunter einerseits 15 komplette Kleingartenanlagen sowie drei Teilflächen, deren Flächen für soziale Vorhaben genutzt würden. Das entspräche tatsächlich der vom RBB genannten Größenordnung. Etwas weniger als die Hälfte der 900 Parzellen müssten dagegen verschiedenen Verkehrsprojekten weichen. Dabei geht es offenbar unter anderem um den Neubau der Rudolf-Wissell-Brücke auf der A 100 in Charlottenburg.

„Alle werden entschädigt“

Die betroffenen Kleingärtner würden allesamt entschädigt und bekämen eine Ersatzparzelle an anderer Stelle angeboten, so der Sprecher der Umweltverwaltung. Er unterstrich, dass es sich nur um einen „Bruchteil des Gesamtbestandes“ handele: „Das ist kein Räumungsplan, sondern eine vernünftige, Stadtgrün schonende Abwägung von Allgemeininteressen.“ Tatsächlich sichert der Senat – wenn es bei den von Ehlert skizzierten Dimensionen bleibt – einer viel größeren Zahl von Kleingärten, deren Bestandsschutz eigentlich 2020 enden sollte, das Überleben bis mindestens 2030. Inklusive der 900 „geopferten“ Kleingärten betrifft das 6.630 Parzellen, also gut 9 Prozent der circa 71.000 Schrebergärten in der Stadt.

Die übrigen Lauben in Landesbesitz, rund 84 Prozent, sind ohnehin sehr langfristig gesichert. Darüber hinaus gibt es auch noch private Gärten – oft im Eigentum der Deutschen Bahn. Viele von ihnen dürfen gemäß dem geltenden Berliner Flächennutzungsplan auch nicht bebaut werden.

Der Kleingarten-Landesverband will sich nach eigenen Angaben zu dem Kleingartenentwicklungsplan erst äußern, wenn ihm dieser vorliegt.

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