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Klage gegen Streckenradar

Anwalt geht gegen Section Control vor und stützt sich dabei auf Urteil zum Autokennzeichen-Abgleich

Gegen den Weiterbetrieb des bundesweit ersten Streckenradars in Niedersachsen hat ein Anwalt eine Klage und einen Eilantrag gestellt. Das bestätigte das Verwaltungsgericht in Hannover. Der Kläger stützt sich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Autokennzeichen-Abgleich von vor zwei Wochen, wie die Neue Presse berichtete. Demnach stellt die Erfassung aller Autokennzeichen zu Kontrollzwecken ein Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Deshalb sei auch das Streckenradar ein massiver Eingriff in die Grundrechte der Bürger.

In den ersten vier Wochen des Probebetriebs seit dem Start Mitte Januar wurden 38 Temposünder ertappt, die auf dem Tempo-100-Abschnitt teils bis zu 40 Kilometer pro Stunde zu schnell unterwegs waren.

Das Innenministerium in Hannover hält den Probebetrieb der Radaranlage an der B6 in Laatzen bei Hannover dennoch für rechtmäßig. Das neue Niedersächsische Polizei- und Ordnungsgesetz (NPOG), das noch beschlossen werden muss, werde eine Rechtsgrundlage für einen Betrieb des Radars nach der Erprobungsphase liefern. Auch die Landesdatenschutzbehörde hat das Radar kritisiert.

Die auch als Section Control bezeichnete Radaranlage erfasst die Geschwindigkeit nicht an einer Stelle. Stattdessen ermittelt sie das Durchschnittstempo auf einem längeren Abschnitt, wo Autofahrer vom Gas gehen sollen. Die erfassten Daten von Fahrzeugen, die sich an das Tempolimit halten, werden sofort gelöscht. Von Nachbarn wie den Niederlanden wird das System seit Jahren verwendet. (dpa)

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