Kommentar Ende Wahlrechtsausschluss: Kein „Wähler-TÜV“ für niemanden
Niemand darf wegen einer Erkrankung oder kognitiven Behinderung vom Wählen ausgeschlossen werden. Eine überfällige Entscheidung.
P sychisch Kranke und Menschen mit kognitiven Behinderungen dürfen nicht pauschal vom Wählen ausgeschlossen werden, hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt. Das ist gut und war lange überfällig.
Überfällig ist es nicht nur, weil es in vielen europäischen Ländern keinen Wahlrechtsausschluss wie in Deutschland gibt. Sondern auch, weil in Deutschland bislang zwei Gruppen existierten: Da gibt es die Menschen mit kognitiven Einschränkungen, die unter gesetzlicher Betreuung „in allen Angelegenheiten“ stehen und ebendeshalb nicht wählen dürfen. Um diese Gruppe geht es in dem Urteil. Sehr viel größer aber ist die Gruppe der Demenzkranken, die über eine Vorsorgevollmacht von Angehörigen betreut werden und ihr Wahlrecht behalten, auch wenn sie ihre Familie nicht mehr erkennen.
Wann immer eine Wahl ansteht, wird für Demenzkranke in Deutschland zu Tausenden Briefwahl beantragt. Wer dann wirklich wo und warum das Kreuzchen macht, kann niemand überprüfen. Angeblich kommen aus Caritas-Heimen besonders viele Wahlzettel mit CDU-Kreuzchen, aus Heimen der Arbeiterwohlfahrt viele mit SPD-Kreuzchen, hat eine SPD-Politikerin mal vor Jahren in Bezugnahme auf Wahlhelferkreise erzählt.
Aber selbst wenn man unterstellt, dass WählerInnen mit starken kognitiven Beeinträchtigungen leichter manipulierbar sind, so darf das nie ein Grund sein, diese Gruppen von Wählen auszuschließen. Auch die Wahlentscheidungen von nichtbehinderten Menschen beruhen ja nicht immer auf tiefer Kenntnis der Parteiprogramme, sondern richten sich nach vagen Gefühlslagen, Sympathien, Vorurteilen. Es wäre lächerlich, wollte jemand Grenzwerte für eine Art „WählerInnen-TÜV“ einführen.
Der Ehrgeiz von Angehörigen, Begleitern, BetreuerInnen von kognitiv Beeinträchtigten sollte darin bestehen, die Wahlfreiheit der ihnen Anvertrauten zu stützen. Mit Infos, Gesprächen, Begleitungen. Wählen ist viel mehr als nur wählen: Es ist Aufregung, Anregung, Dazugehören. Hoffnung. Inklusion. Das gilt es zu schützen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Nan Goldin in Neuer Nationalgalerie
Claudia Roth entsetzt über Proteste
Politikwissenschaftlerin über Ukraine
„Land gegen Frieden funktioniert nicht“
Krieg in der Ukraine
Geschenk mit Eskalation
Krieg in der Ukraine
Kein Frieden mit Putin
Scholz und Pistorius
Journalismus oder Pferdewette?
taz-Recherche zu Gewalt gegen Frauen
Weil sie weiblich sind