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Post von der Polizei bringt Klarheit

Journalist wurde nicht jahrelang beobachtet

Im Fall der Überwachung eines Göttinger Fotojournalisten gibt es nun Klarheit. Ein bisschen jedenfalls. Denn die Göttinger Polizeidirektion hat nach internen Ermittlungen am Donnerstag bekanntgegeben: Der 28-jährige Journalist sei mitnichten Objekt einer polizeilichen Beobachtung gewesen. Wohl aber Objekt einer Ausschreibung im länderübergreifenden polizeilichen Informationssystem (Inpol), „welche zum Zwecke der Gefahrenabwehr eine Kontrolle des Betroffenen, soweit nach Polizeirecht zulässig, anregte“.

Das ist nicht bloß Wortklauberei. Denn eine „polizeiliche Beobachtung“ ist ein schwerwiegender Eingriff, sie kann laut Strafprozessordnung nur gerichtlich angeordnet werden, „wenn eine Straftat von erheblicher Bedeutung begangen wurde“. Eine solche Straftat wird dem Betroffenen aber nicht zur Last gelegt. Dass er in Inpol geführt wird, geht der Polizei zufolge auf ein seit sechs Jahren anhängiges Ermittlungsverfahren unter anderem wegen des Verdachts der Kunsturheberrechtsverletzung zurück.

Der Journalist war am 3. November im sächsischen Ostritz von Beamten kontrolliert worden, wo er ein Rechtsrock-Festival und Protestaktionen von Nazi-Gegnern dokumentierte. Einem nach Göttingen versandtes Schreiben der Görlitzer Polizei zufolge stand der Mann unter „polizeilicher Beobachtung“. Die Polizei in Görlitz hatte auf Nachfrage der taz erklärt, dass der Göttinger Staatsschutz selbst die Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung veranlasst habe, weshalb der Bericht über die Kontrolle auch dorthin geschickt worden sei.

Blöd gelaufen, wie nun die Göttinger Polizei einräumt: „Durch die Verwendung eines nicht einschlägigen Formulars konnte hier der Eindruck entstehen, dass die durch die sächsische Polizei durchgeführte Datenübermittlung im Rahmen einer ‚polizeilichen Beobachtung‘ erfolgte.“ Der Sachverhalt sei „insoweit bedauerlich“.

Der Vorgang war aufgeflogen, weil die Görlitzer Polizei das ­Schreiben falsch adressiert hatte. Es landete statt bei den Göttinger Kollegen in der Kanzlei des ebenfalls in Göttingen ansässigen Rechtsanwalts Sven Adam. Dieser vertritt den Journalisten. Nach Angaben der Polizeidirektion Görlitz hatte ein Sachbearbeiter irrtümlich die falschen Adressdaten. Reimar Paul

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