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Fledermäuse stoppen Autobahnausbau

Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig sagt: Tausalz ist schlechtfür Wasser und Tiere

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Weiterbau der Autobahn A20 in Schleswig-Holstein vorerst gestoppt. Der Planfeststellungsbeschluss für ein 19,9 Kilometer langes Teilstück von der A7 bis Wittenborn im Kreis Segeberg sei „rechtswidrig und nicht vollziehbar“, entschied das Gericht am Dienstag in Leipzig.

Geklagt hatten der Umweltverband BUND und der Naturschutzbund Deutschland Nabu (Az.: 9 A 8.17). Eine zweite Klage eines Grundstücksbesitzer-Ehepaars wurde vorläufig ausgesetzt.

Die Bundesverwaltungsrichter hegten vor allem wasser- und artenschutzrechtliche Bedenken. Die Planung sei „zwar in erheblichen Teilen – aber nicht vollständig – frei von Fehlern“, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Bier in der Urteilsbegründung. Die Planer in Kiel müssen nun nachbessern.

Ein Knackpunkt ist das europäische Wasserrecht. Die Überprüfung des wasserrechtlichen Verschlechterungsverbots durch die Planer bleibe erheblich hinter den Anforderungen zurück. Die Fischfauna in den vom Autobahnbau betroffenen Gewässern sei nicht ausreichend bewertet worden. Wie sich die Chloridbelastung durch Tausalz entwickele, sei erst in der mündlichen Verhandlung Anfang November in Leipzig dargelegt worden.

Winterquartier für viele Tiere

Artenschutzrechtliche Fehler sahen die Richter besonders in Bezug auf das Fledermaus-Winterquartier Segeberger Kalkberghöhle. Das sei europaweit bedeutsam, 30.000 Tiere überwinterten dort. 1991 hatten der Nabu und das Umweltministerin Schleswig-Holstein mit der Erfassung des Fledermausbestands begonnen. Die Zählung hält bis heute an und ist wissenschaftlich von großer Bedeutung.

Die Auswirkungen des Autobahnbaus hätten in den Augen der Richter in einer Verträglichkeitsprüfung untersucht werden müssen, erklärte der Senat. Die Leiterin des Amts für Planfeststellung Verkehr im Wirtschaftsministerium in Kiel, Gesa Völkl, zeigte sich dennoch erfreut über das Leipziger Urteil. Ein Großteil der Planungen sei bestätigt worden. „Es sind nur ganz wenige kleine Bereiche, wo wir nachbessern müssen.“ Wie lange die Planergänzungen dauern werden, konnte Völkl nicht abschätzen.

Auch Schleswig-Holsteins BUND-Landes­geschäftsführer Ole Eggers wertete das Urteil als Erfolg. Das Gericht sei den wasser- und ­artenschutzrechtlichen Bedenken der ­Naturschützer gefolgt. Es könne ein wegweisendes Urteil für die weiteren A20-Abschnitte sein. (dpa)

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