: Abschied von den adligen Privilegien
Nicht nur Deutschland, auch Österreich wurde im November 1918 zur Republik. Praktisch bereits entmachtet, sah sich der Habsburger Karl I., der letzte österreichische Kaiser, am 11. November zu der Erklärung gezwungen, von nun an auf „jeden Anteil an den Staatsgeschäften“ zu verzichten. Bereits am 30. Oktober hatte mit Karl Renner als Staatskanzler ein Sozialdemokrat die Regierungsgewalt übernommen.
Sowohl in Deutschland als auch in Österreich verlor in der Folge die Aristokratie nicht nur die politische Macht, sondern auch ihre Privilegien. Sämtliche Standesvorrechte wurden abgeschafft und alle Bürger vor dem Gesetz gleichgestellt.
Wobei die Alpenrepublik etwas konsequenter war: Mit dem „Adelsaufhebungsgesetz“ vom April 1919 wurde in Österreich sogar die Führung von Adelsbezeichnungen unter Strafe gestellt. So weit wollte man in Deutschland nicht gehen. Gemäß der Weimarer Reichsverfassung vom August 1919 durften die bisherigen Adelsbezeichnungen weiter als Teil des Nachnamens verwendet werden. Aber immerhin durften sie nicht mehr verliehen werden. Doch vererbt werden können sie bis heute. Zudem durften die Adelsfamilien sowohl in Deutschland als auch in Österreich in der Regel ihre Besitztümer behalten. (pab)
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