Von wegen direkt

Mit einem Gesetzentwurf zu direkter Demokratie will der Senat Volksbegehren erleichtern. Doch die von der SPD geführte Innenverwaltung lässt sich Zeit. Das sorgt auch für Kritik aus den Koalitionsfraktionen

Im Februar präsentierten Ex-Justiz­senator Thomas Heilmann (CDU, rechts) und Neuköllns früherer Bürgermeister Heinz Buschkowsky (SPD) die zum Volksbegehren für mehr Videoüber­wachung ­gesammelten Unterschriften Foto: Ada Streb/Aktionsbündnis für mehr Videoaufklärung und Datenschutz/picture alliance

Von Bert Schulz

Im Koalitionsvertrag verspricht Rot-Rot-Grün „mehr direkte Demokratie für Berlin“ – so die Überschrift eines Unterkapitels. Allerdings hat es der größte der drei Regierungspartner, die SPD, damit nicht besonders eilig. Bereits für Anfang dieses Jahres hatte die von SPD-Senator Andreas Geisel geführte Innenverwaltung einen Gesetzentwurf versprochen. Daraus wurde nichts. Inzwischen ist in der Koalition verabredet, dass dieser endlich im dritten Quartal vorgelegt werden soll – also in den nächsten Wochen. „Wofür die Innenverwaltung so lange braucht, weiß ich nicht“, sagt Susanna Kahlefeld, die für die Grünen den Themenbereich Partizipation bearbeitet.

In der Tat ist rätselhaft, warum Rot-Rot-Grün im Bereich Volksbegehren und -entscheid nicht versucht, schneller Punkte bei den eigenen Wählern zu sammeln. Denn die meisten Initiativen für Volksbegehren kamen von linken Initiativen, etwa jene gegen eine Bebauung des Tempelhofer Feldes und für mehr Sicherheit für Radfahrer. Obwohl die Initiativen in der Regel die Regierungspolitik kritisieren und deswegen korrigieren wollen, halten Linke und Grüne und zu guten Teilen auch die SPD die Stärkung der Bürgerbeteiligung schon aus Prinzip für sinnvoll.

Sogar inhaltlich ist der angestrebte Entwurf „kein Hexenwerk“, sagt Michael Efler, bei der Linkspartei für Direkte Demokratie zuständig. Schon der Koalitionsvertrag regelt sehr konkret viele zentrale Punkte. Danach soll das Abstimmungsgesetz derart geändert werden, dass Abstimmungen möglichst parallel zu Wahlen stattfinden, um die Beteiligung zu erhöhen und damit weniger Entscheide aus formalen Gründen am Quorum scheitern. Zudem sollen die Initiativen ihren Gesetzentwurf nach der ersten Stufe im Parlament vorstellen dürfen. Weiter heißt es im Koalitionsvertrag: „Für die Erstellung der amtlichen Kostenschätzung und der Zulässigkeitsprüfung wird eine Frist eingeführt.“

Das Fehlen dieser zeitlichen Begrenzung ruft eigentlich immer Kritik an der Arbeit der Senatsverwaltung für Inneres hervor. Nachdem eine Initiative mindestens 20.000 Unterschriften für ihren Gesetzentwurf gesammelt und damit die erste Hürde vor dem Volksentscheid übersprungen hat, muss die Verwaltung prüfen, ob der Entwurf überhaupt rechtlich zulässig ist. Dafür hat sie bisher so viel Zeit, wie sie will – und sie nimmt sie sich auch.

Phase eins Wer in Berlin einen Volksentscheid anstrebt, muss dafür ein Volksbegehren – in der Regel mit einem Gesetzentwurf – einleiten. Zuerst müssen mindestens 20.000 gültige Unterschriften abstimmungsberechtigter BerlinerInnen gesammelt werden. Dann prüft die Innenverwaltung den vorgelegten Entwurf. Dafür gibt es bisher keine zeitliche Begrenzung. Die Koalition will das ändern. Derzeit liegen drei Entwürfe in der Innenverwaltung: der für mehr Videoüberwachung, der gegen Werbung im öffentlichen Raum und der für eine bessere personelle Ausstattung der Krankenhäuser.

Phase zwei Ist der Entwurf zulässig und übernimmt das Abgeordnetenhaus ihn nicht, müssen innerhalb von vier Monaten rund 175.000 Unterschriften gesammelt werden. Danach kommt es zum Entscheid, bei dem mindestens ein Viertel der Wahlberechtigten – rund 630.000 – zustimmen und die Mehrheit bilden müssen. Erfolgreich waren etwa der Entscheid gegen eine Bebauung des Tempelhofer Feldes (2014) und der Entscheid für die Offenhaltung des Flughafens Tegel (September 2017). Letzterer ist, da kein Gesetzentwurf, sondern nur ein Appell vorgelegt wurde, nicht verbindlich für den Senat. (taz)

Der Gesetzentwurf der Ini­tiative für mehr Videoüberwachung etwa wird seit Mitte März juristisch gecheckt – obwohl Innensenator Geisel bereits im Dezember 2017 im taz-Interview erklärt hatte: „Viele Teile in dem Gesetzentwurf sind nicht rechtskonform oder machen keinen Sinn.“ Die Initiatoren des Videobegehrens, zumeist aus der CDU, sprechen wegen der langen Prüfung von politisch motivierter Verzögerungstaktik. Selbst aus der Koalition kommt deswegen Kritik: „Der Videoüberwachungsentwurf liegt zu lange“, sagt der Linke Efler.

Ähnliche Kritik gab es schon bei vielen anderen Initiativen, etwa dem Radgesetz. Die Innenverwaltung verteidigt sich in diesen Fällen stets mit dem Argument, man prüfe eben gründlich – nur ob das stimmt, kann niemand überprüfen. Letztlich ist es Interpretationssache. „Die Fristen schnell einzuführen ist sinnvoll“, betonen deswegen sowohl Kahlefeld wie Efler: Damit mache sich die Regierung weniger angreifbar.

Unklar ist auch, warum die Koalition auf die Arbeit der Innenverwaltung wartet. Denn es liegen bereits zwei Gesetzestexte aus den eigenen Reihen vor. Noch in der vergangenen Legislaturperiode hatten die Grünen unter Mithilfe von Kahlefeld einen Entwurf geschrieben; Efler hat sich sogar im vergangenen Jahr diese Mühe gemacht. „Wir haben uns dann aber darauf verständigt, dass der Senat einen eigenen Entwurf einbringt“, sagt Efler leicht resigniert.

„Inhaltlich ist der angestrebte Entwurf kein Hexenwerk“

Michael Efler, Linkspartei

Wobei weder Efler noch Kahlefeld weiß, wie dieser Entwurf aussehen wird. Informationen darüber bekommen die beiden Experten von den Koalitionspartnern nach eigener Aussage nicht. „Das ist eine ziemliche Blackbox“, sagt Kahlefeld. „Aber ich erwarte ganz klar, dass das drinsteht, was wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben – wenn nicht, gehen wir in die Auseinandersetzung.“

Dazu könnte es durchaus kommen. Denn zwar sei die Änderung des Abstimmungsrechts für die Senatsverwaltung „prioritär“, wie eine Sprecherin auf Anfrage mitteilt. Auch strebe man „eine Verbesserung des Verfahrens durch klare Regelungen an, die sowohl den Bedürfnissen der jeweiligen Trägerin eines Volksbegehrens Rechnung trägt, als auch die behördlichen Erfordernisse berücksichtigt“. Ob aber die im Koalitionsvertrag angekündigten Fristen auch umgesetzt werden, werde „in die laufenden Prüfungen einbezogen“.

Die Grüne Kahlefeld drückt derweil aufs Tempo. Noch mal verschieben gehe nicht an. Schließlich liege alles auf dem Tisch: „Es gibt nichts, was nicht schon in anderen Bundesländern umgesetzt wird.“ Und was die Initiative für mehr Videoüberwachung angeht – die von Grünen und Linkspartei, aber nur Teilen der SPD grundsätzlich abgelehnt wird –, sollte die Koalition rasch in die inhaltliche Auseinandersetzung gehen. „Wir müssen jetzt die Fakten aufzeigen“, sagt Kahlefeld. „Der öffentliche Diskurs ist ein riesiger Mehrwert für uns. Das sollten wir nutzen.“