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Nicht alle müssen „gemeinsames Interesse“ teilen

Gericht lehnt Klage Österreichs gegen Milliarden-Hilfen für britisches AKW Hinkley Point C ab

Von Christian Rath

Großbritannien darf das neue Atomkraftwerk Hinkley Point C mit Milliarden Euro subventionieren. Das entschied jetzt das Europäische Gericht (EuG) in Luxemburg, die erste Instanz des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Es lehnte eine Klage Österreichs ab.

Hinkley Point C soll mit zwei Reaktoren und 3,3 Gigawatt Leistung insgesamt 7 Prozent des britischen Strombedarfs decken. Es soll Atom- und Kohlekraftwerke ersetzen, die in den nächsten Jahren altersbedingt oder aus Klimaschutzgründen vom Netz gehen. Die Fertigstellung von Hinkley Point C ist für 2025 angekündigt.

Der Betreiber, ein französisch-chinesisches Konsortium, übernahm den Auftrag aber nur, weil die britische Regierung großzügige Subventionen versprach. Sie garantierte auf 35 Jahre eine Vergütung von 92,25 Pfund pro Megawattstunde. Die Differenz zum Marktpreis, der derzeit etwa bei der Hälfte liegt, zahlt dann der Staat. Hinzu kommen Bankbürgschaften und eine Garantie für Verluste im Falle eines britischen Atomausstiegs. Die Kommission schätzt den Wert dieser „Fremdfinanzierung“ auf 21 Milliarden Euro, Greenpeace sogar auf 108 Milliarden.

Die EU-Kommission hat diese Mega-Beihilfen 2014 genehmigt, sie liefen dem „gemeinsamen Interesse“ im Binnenmarkt nicht zuwider, hieß es. Dagegen klagte Österreich, ein Staat ohne Atomkraftwerke.

Das EuG lehnte die Klage nun ab. Grundsätzlich habe jeder EU-Staat das Recht, zwischen verschiedenen Energiequellen zu wählen, so die Richter, auch eine Entscheidung pro Atomkraft sei möglich. Und wenn wegen der hohen ökonomischen Risiken AKWs nur mit staatlichen Beihilfen gebaut werden, können diese von der EU-Kommission genehmigt werden. Als „gemeinsames Interesse“ gälten nicht nur Ziele, die von allen EU-Staaten geteilt werden.

Das Gericht verwies im Übrigen auf den Euratom-Vertrag von 1957, der zur EU gehört. Dort sei die Förderung der Kernenergie ein ausdrückliches Ziel. Beihilfen seien zudem nicht auf innovative Techniken beschränkt. Zulässig seien neben Zuschüssen für den Bau von AKWs auch solche für deren laufenden Betrieb.

Die Umweltschutzorganisation Greenpeace kritisierte, auf diese Weise würden „Steuerzahler zur Kasse gebeten, um veraltete Hochrisiko-Technologien zu finanzieren, die sonst am Strommarkt nicht bestehen könnten“. Österreichs Regierung prüft noch, ob sie beim EuGH Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt. (Az.: T 356/15)

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