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Ein ungültiges Gesetz

Der Datenschutzbeauftragten Imke Sommer sind momentan formal die Hände gebunden – weil die Bürgerschaft es verschlafen hat, ein Gesetz rechtzeitig anzupassen

Von Lukas Thöle

Der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit, Imke Sommer, sind seit zwei Wochen formal die Hände gebunden. Die Bürgerschaft hat das Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) nicht rechtzeitig an die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) angepasst. Paragraph 13 des BremIFG verweist noch auf ein Datenschutzgesetz, das seit dem 25. Mai nicht mehr gilt. Paragraph 13 regelt die Aufgaben der Informationsfreiheitsbeauftragten. Dort steht: „Die Bestimmungen des Bremischen Datenschutzgesetzes gelten entsprechend.“ Genau dieses Gesetz hat die DSGVO aber ersetzt.

„Die Befugnisse gibt es jetzt nicht mehr“, sagt Thomas von Zabern von der Bremer Initiative für Informationsfreiheit und Transparenz. Denn kleinlich betrachtet fehlt der Informationsfreiheitsbeauftragten damit die rechtliche Grundlage. Sie könnte jetzt keine Verstöße beanstanden und auch keine Gutachten erstellen. Weiterhin könnte die Verwaltung ihr die Zusammenarbeit verweigern. „Imke Sommer ist auf das Wohlwollen der Behörden angewiesen“, sagt von Zabern.

Das zuständige Finanzressort bestätigt, dass das BremIFG an dieser Stelle auf ein veraltetes Gesetz verweist. „Für die praktische Umsetzung hat dies keine Auswirkungen, da eine eindeutige Beauftragung durch den bremischen Gesetzgeber vorliegt“, sagt Sprecherin Dagmar Bleiker. Ein neuer Gesetzentwurf werde derzeit beraten und bald in die Bürgerschaft eingebracht. Es sei nicht geplant, die Möglichkeiten von Sommer einzuschränken.

„Ich gehe davon aus, dass zumindest meine bisherigen Befugnisse weiterhin bestehen“, sagt Sommer. Trotzdem hat sie die Finanzsenatorin schriftlich gebeten, das Gesetz schnell anzupassen. Laut dieses Schreibens habe die Unklarheit eine „gravierende Auswirkung“ auf ihre Tätigkeit. Denn aktuell seien zwei Lesarten möglich. Entweder bleiben die bisherigen Befugnisse nach dem alten Gesetz bestehen und alles bleibt, wie es ist. Oder ihre Befugnisse ergeben sich direkt aus der DSGVO und dem dazugehörigen Ausführungsgesetz für Bremen. Das würde bedeuten, dass Sommer mehr Befugnisse hat als bisher. „Ich würde das selbstverständlich begrüßen“, sagt Sommer. Ihr Schreiben an das Finanzressort beinhaltet einen Änderungsvorschlag, der sich an der DSGVO orientiert. Ob der aktuelle Gesetzentwurf darauf eingeht, verrät das Finanzressort noch nicht.

Rainer Hamann, Sprecher für Informationsfreiheit der SPD-Fraktion, sagt: „Das wurde übersehen.“ Bei dem großen Umfang der DSGVO seien Unstimmigkeiten aber nicht auszuschließen. Miriam Strunge (Linke) nennt die Situation „misslich“. Sie sei aber „optimistisch“, dass die Bürgerschaft diese Baustelle spätestens nach der Sommerpause schließt. Susanne Grobien (CDU), Vorsitzende des Ausschusses für Informationsfreiheit, sagt: „Eine Korrektur des Gesetzes erscheint in der Tat notwendig und wird von mir bei den weiteren Beratungen berücksichtigt.“

Die Initiative für Informationsfreiheit und Transparenz spricht von „einem weiteren Stein im Puzzle der Missachtung“ der Informationsfreiheit in Bremen. Es gebe in der Politik und der Verwaltung die grundsätzliche Haltung, das Gesetz zu übersehen. Auch Sommer sagt, dass einige Bereiche der Verwaltung auch nach zwölf Jahren nur wenig Kontakt mit dem Gesetz hatten.

„Ich gehe davon aus, dass zumindest meine bisherigen Befugnisse weiterhin bestehen“

Imke Sommer, Landesbeauftragten für Informationsfreiheit in Bremen

Bremer Behörden veröffentlichen ihre Dokumente noch immer langsam und in den Verträgen bleiben viele Stellen geschwärzt (taz berichtete). Nur etwa 18 Prozent der veröffentlichungspflichtigen Verträge sind bisher online zugänglich. „Ich möchte die Menschen erneut ermutigen, ihr Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen zu nutzen“, sagt Sommer. Sie verweist auf das Transparenzportal und individuelle Anträge. „Und wenn es hakt, wenden Sie sich an uns.“

Anders als die Initiative für Informationsfreiheit und Transparenz sieht Sommer ihre Unabhängigkeit durch die Haushaltshoheit der Bürgerschaft nicht gefährdet. Laut DSGVO müsste ihrer Behörde aber genügend Geld und andere Ressourcen zukommen. „Und da ist in Bremen noch viel Luft nach oben“, sagt Sommer.

Die Bürgerschaft habe ihr bislang kein neues Personal zugeteilt. Durch die DSGVO dürften die Aufgaben ihrer Behörde aber zunehmen.

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