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Anwälte: Lasst Zschäpe frei!

Verteidigerteam fordert Freilassung und Freispruch von den Morden

Die drei ursprünglichen Pflichtverteidiger von Beate Zschäpe fordern die sofortige Freilassung der mutmaßlichen Rechtsterroristin. Die heute 43-Jährige sei von den angeklagten Morden und Anschlägen freizusprechen und könne lediglich wegen einfacher Brandstiftung verurteilt werden, sagte Rechtsanwalt Wolfgang Heer am Dienstag in seinem Plädoyer im NSU-Prozess.

Zschäpes Vertrauensanwälte Mathias Grasel und Hermann Borchert hatten eine maximal zehnjährige Haftstrafe gefordert wegen besonders schwerer Brandstiftung und Beihilfe zu Raubüberfällen.

„Beate Zschäpe ist keine Terroristin, sie ist keine Mörderin und keine Attentäterin“, sagte Heer. Sie habe keine Morde geplant, sie habe keine Waffen beschafft, an den Taten insgesamt nicht mitgewirkt und die Verbrechen ihrer Freunde Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt „auch nicht vom Küchentisch gesteuert“. Zschäpe sei deshalb von allen angeklagten Staatsschutzverbrechen freizusprechen. Zu verurteilen sei sie nur wegen der Brandlegung der letzten Fluchtwohnung in Zwickau, und zwar wegen einfacher Brandstiftung.

Eine konkrete Strafmaßforderung nannte Heer nicht. Er argumentierte aber, die maximal mögliche Strafe sei mit der mehr als sechsjährigen Untersuchungshaft jedenfalls abgegolten.

Mit ihren ursprünglichen Pflichtverteidigern Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm hatte sich Zschäpe schon vor Längerem überworfen. Eine Entpflichtung der drei lehnte das Oberlandesgericht aber mehrmals ab. Deshalb wird Zschäpe von zwei Verteidigerteams vertreten. Das Plädoyer von Heer, Stahl und Sturm soll nun mehrere Tage dauern.

Die Bundesanwaltschaft hatte für Zschäpe lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung gefordert. Nach Überzeugung der Anklage war Zschäpe eines von drei gleichberechtigten Mitgliedern des NSU und sollte deshalb als Mittäterin an sämtlichen Verbrechen der Gruppe bestraft werden. (dpa)

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