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Freiwillige Quote bringt nichts

Das Gesetz zur Frauenquote wirkt vor allem dort, wo es den Unternehmen verbindliche Vorgaben macht

Die vor drei Jahren eingeführte Frauenquote von 30 Prozent in Aufsichtsräten funktioniert – aber nur dort, wo es verbindliche Vorgaben gibt. Seit 2015 ist der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der 186 im DAX, MDAX, SDAX und TecDAX sowie der im Regulierten Markt notierten, voll mitbestimmten Unternehmen um 6,1 Prozentpunkte auf 28,1 Prozent gestiegen, wie die Organisation Frauen in die Aufsichtsräte (FidAR) feststellte.

Bei den aktuell 104 der Quote unterliegenden Unternehmen kletterte der Wert sogar um 9 Prozentpunkte auf durchschnittlich 30,9 Prozent. Bei den nicht der Quote unterliegenden 82 weiteren Unternehmen liegt der Anteil jedoch unter 20 Prozent. „Hier wird deutlich, dass freiwillige Vorgaben kaum Wirkung zeigen“, betonte FidAR.

Bundesfrauenministerin Franziska Giffey (SPD) sagte dazu: „Ein Plus von 9 Prozentpunkten, und das in drei Jahren, zeigt: Die feste Quote wirkt. Doch zeigt sich leider auch, dass Gleichstellung von alleine nicht funktioniert.“

Das seit Mai 2015 geltende Gesetz schreibt für die rund 100 größten börsennotierten und mitbestimmungspflichtigen Unternehmen eine Quote von 30 Prozent Frauen im Aufsichtsrat vor. Rund 4.000 weiteren Firmen macht es die Vorgabe, sich selbst Zielgrößen für den Frauenanteil in Vorstand und anderen Führungsgremien zu geben. Oft legen die Unternehmen dort jedoch einfach die „Zielgröße null“ fest.

FidAR-Präsidentin Monika Schulz-Strelow nennt dies einen „Boykott der Gleichstellung“. 45 Prozent der Unternehmen, die bisher keine Frau im Vorstand haben, planten mit der Zielgröße null. Dies seien zwar deutlich weniger als die 65 Prozent im Jahr 2015 – „aber weiterhin viel zu viele“. Deshalb sei es richtig, wenn die Bundesregierung jetzt ihre Gangart verschärfe und Sanktionen ankündige. (dpa)

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