im auge behalten:
Ein Jahr nach dem Scheitern des NPD-Verbotsantrags vor dem Bundesverfassungsgericht wird die rechtsextremistische Partei weiterhin mit Steuergeldern unterstützt. Zwar einigten sich die Bundesländer im Juli darauf, der NPD die staatliche Parteienfinanzierung zu entziehen, und änderten dafür das Grundgesetz. Doch entscheiden müsste das Verfassungsgericht – und dort liegt noch kein entsprechender Antrag vor. Unterdessen berät eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern weiterhin über einen Antrag und erneute Belege für die Verfassungsfeindlichkeit der NPD. Grundsätzlich komme der Antrag in Betracht, so ein Zwischenergebnis. Bei einer Sitzung am 24. Januar in Berlin soll auch über das weitere Vorgehen beraten werden. (dpa)
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