Katalonische Regionalregierung: Freigang für Parlamentspräsidentin
Die katalanische Parlamentspräsidentin Carme Forcadell muss vorerst nicht in Untersuchungshaft. Einzige Bedingung: eine Kaution in Höhe von 150.000 Euro.
MADRID rtr | Das Oberste Gericht Spaniens hat einen Haftbefehl gegen die katalanische Parlamentspräsidentin Carme Forcadell gegen Kaution ausgesetzt. Sie müsse 150.000 Euro hinterlegen, um vorerst frei zu kommen, erklärte das Gericht am Donnerstag. Damit wies es die Forderung der Generalstaatsanwaltschaft zurück, Forcadell und drei weitere Abgeordnete des Regionalparlaments wegen ihrer Rolle bei den katalanischen Unabhängigkeitsbestrebungen in Untersuchungshaft zu nehmen. Die Ermittlungen laufen aber weiter. Ihnen wird Rebellion, Aufruhr und Missbrauch öffentlicher Mittel vorgeworfen.
Dem Gerichtsbeschluss zufolge bleibt Forcadell in Gewahrsam, bis die Kautionszahlung geleistet ist. Dasselbe gilt für vier weitere Parlamentarier, die Kautionen in Höhe von 25.000 Euro hinterlegen müssen. Ein weiterer kommt ohne Kaution auf freien Fuß.
Forcadell wird von Gegnern der katalanischen Abspaltung vorgeworfen, die eigentlich treibende Kraft hinter den Sezessionsbestrebungen zu sein. Sie hatte mit Einberufung einer Parlamentssitzung erst die Ausrufung der Unabhängigkeit Kataloniens am 27. Oktober möglich gemacht.
In einer ersten Anhörung hatte das Gericht Forcadell und weiteren Abgeordneten eine einwöchige Erklärungsfrist gesetzt. Gegen den nicht zu dieser Anhörung erschienenen Ex-Regierungschef der Region, Carles Puigdemont, war dagegen europäischer Haftbefehl erlassen worden. Er hatte sich nach Belgien abgesetzt, wo ihm ein Gericht zunächst Haftverschonung gewährt.
Mehrere Regierungsmitglieder inhaftiert
Forcadell versuchte in der zweiten Anhörung Justizkreisen zufolge, die Unabhängigkeitserklärung herunterzuspielen. Demnach sagte die Parlamentspräsidentin, die sie habe keinen rechtlich bindenden Charakter gehabt.
Derzeit sind acht Mitglieder der katalanischen Regierung sowie zwei Anführer separatistischer Bürgerrechtsbewegungen inhaftiert. Erst am Mittwoch hatte es in Katalonien einen Generalstreik gegen ihre Festsetzung gegeben.
Nach der Unabhängigkeitserklärung hatte die spanische Regierung die Regionalregierung abgesetzt und die Verwaltung der autonomen Region übernommen. Für den 21. Dezember wurden Neuwahlen in Katalonien angesetzt.
Leser*innenkommentare
Hanno Homie
Lustig, in der spanischen Verfassung, Sektion II, steht:
"Die Verfassung ... erkennt an und garantiert das Recht auf Selbstregierung der Nationalitäten und Regionen aus welchen es [spanien] zusammen gesetzt ist ..."
Vielleicht sollte das mal jemand dem Herren Rajoy und den von ihm bestellten Richtern zu lesen geben?
Link: http://www.congreso.es/portal/page/portal/Congreso/Congreso/Hist_Normas/Norm/const_espa_texto_ingles_0.pdf
Tom Farmer
War das nicht die Frau Forcadell die im Sommer sagte: Freiheit oder Tod?
Dann ist das aber nicht mehr weit her mit dieser Überzeugung wenn sie jetzt sagt "sei rechtlich nicht bindend gewesen".
Es steht festzuhalten, dass die Seperatisten-Katalanen ganz schwachen Charakteren und Selbstdarstellern auf den Leim gegangen sind.
Egon Olsen
Es ist schon ein starkes Stück was sich die Westentaschen-Frankos in Madrid leisten. Natürlich unterstützt von Ex-FDJ Merkel.
FREIHEIT FÜR KATALONIEN!