Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.
Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?
Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.
Zur Vorratsdatenspeicherung haben FDP und Grüne übersehe, dass gerade kriminelle Vereinigungen das verhindern wollen, zu leicht ist es im Moment Menschen zu betrügen ohne Konsequenz für die Täter. Warum?
Man kann die Daten nicht reaktivieren und analysieren, sie wurden inzwischen gelöscht. Von der Anzeige einer Straftat,
(Internetbetrug z.B. Ware bezahlt, aber Minderwertiges geliefert ohne Absenderadresse)
bis zum Zeitpunkt des Ermittlungsbeginns ist zu viel Zeit vergangen, Daten sind dann nicht mehr rekonstruierbar.
Mit Bauchgrimmen ist einer Datenspeicherung zuzustimmen, nur autorisierten Ermittler/innen ist darauf Zugriff zu gewähren. Ein parlamentarisches Kontrollgremium ist einzusetzen. Datenschutz hat Vorrang!
Wer den Kopf in den Sand steckt, sieht nicht, was um ihn herum geschieht. Einige Nadelstreifen-Neoadlige wollen unbegrenzte Freiheit. Weiter so und Kriminelle und Mafia (auch deutschstämmige Mafiosi) werden sich freuen, FDP und Grüne bescheren uns einen Bärendienst mit ihrer Verweigerung!
Als Bürger bin ich ganz froh das dieses Thema wohl tot ist. Es ist ein Unding Verbindungsdaten ohne Anlass zu speichern. Aus diesen lassen sich sehr viel mehr Informationen extrahieren als man auf den ersten Blick glauben mag. Viele moderne Firewalls, im Marketing-Sprech Next-Generation-Firewalls, machen z.B. "Beaconing Detection", also eine statistische Auswertung der Verbindungsaufbaue über Zeit und können so feststellen welche Rechner welche Software verwenden, welche Rechner mit Malware infiziert sind und so weiter,... Da sieht man was mit derartigen Daten alles möglich ist.
Auf der anderen Seite habe ich beruflich viel mit Strafverfolgung in der IT zu tun und da wäre das zweifelsohne mehr als hilfreich.
Soll der Ukraine erlaubt werden, Ziele tief in Russland mit westlichen Raketen und Marschflugkörpern anzugreifen? Ein Pro und Contra.
Kommentar Jamaika und die Vorratsdaten: Kein Preis für einen verstorbenen Gaul
Die Vorratsdatenspeicherung ist juristisch gesehen ein totes Pferd. Grüne und FDP sollten sich bei den Sondierungen daher nicht auf das Thema versteifen.
Die Union will immer noch ran an die Kabel Foto: ap
Es ist eine Frage der Identität. FDP und Bündnis 90/Die Grünen halten die anlasslose Speicherung der Kommunikationsdaten der ganzen Bevölkerung in der Bundesrepublik für einen rechtsstaatlichen Sündenfall. Dagegen will die Union auf keinen Fall auf das von der Polizei geforderte Instrument verzichten.
Auf den ersten Blick sieht es so aus, als müssten die Bürgerrechtsparteien FDP und Grüne bei den Jamaika-Verhandlungen einen hohen Preis zahlen, um die 2015 erneut eingeführte Vorratsdatenspeicherung wieder zu beseitigen. Das sollten sie aber nicht tun.
Denn die Vorratsdatenspeicherung ist juristisch gesehen ein totes Pferd. Sie steht zwar noch im Gesetzblatt, doch faktisch findet sie nicht statt. Denn Ende 2016 hat der Europäische Gerichtshof in Urteilen zu Schweden und Großbritannien eine anlasslose und flächendeckende nationale Vorratsdatenspeicherungen verboten.
Im Juni dieses Jahres stellte das Oberverwaltungsgericht Münster dann fest, dass dieses Urteil natürlich auch für Deutschland gilt. Warum also sollten FDP und Grüne nun einen Preis dafür bezahlen, dass das tote Pferd Vorratsdatenspeicherung noch ordnungsgemäß beseitigt (das heißt: aus dem Gesetz entfernt) wird?
Dass auch die Union die Lage kennt, hat die Justizministerkonferenz in der vorigen Woche gezeigt. Einstimmig forderten die Minister, zur Rechtslage vor Einführung der Vorratsdatenspeicherung „zurückzukehren“.
Der Antrag kam aus Bayern. Der CSU-Justizminister Winfried Bausback will wenigstens wieder die von den Firmen freiwillig gespeicherten Standortdaten nutzen. Jetzt sei die Lage für die Polizei schlechter als vor 2015, so Bausback.
Das Beispiel zeigt: Eigentlich muss die Union ihren künftigen Regierungspartnern etwas bieten, damit diese eine (weniger einschneidende) Nachfolgeregelung zur Vorratsdatenspeicherung mittragen. Kostenlos sollten Grüne und FDP den Unionsparteien nicht aus der Patsche helfen, in die diese selbstverschuldet geraten sind.
Fehler auf taz.de entdeckt?
Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!
Inhaltliches Feedback?
Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.
Kommentar von
Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
Themen