Straßensperrung: Ein Zebrastreifen ist eine Möglichkeit
Das Bezirksamt Pankow darf die Borkumstraße nicht teilweise sperren, um den SchülerInnen des Rosa-Luxemburg-Gymnasiums eine Straßenquerung zwischen zwei Gebäudeteilen der Schule zu ermöglichen. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht am Montag entschieden. Das Bezirksamt hatte „Durchfahrt verboten“-Schilder aufgestellt, da wöchentlich mit bis zu 30.000 Querungen durch SchülerInnen zu rechnen sei, die zwischen dem Hauptgebäude und einem neuen Erweiterungsbau wechselten. Gegen die Straßensperrung hatten Anwohnerinnen geklagt. Das Gericht gab ihnen recht: Eine besondere Gefahrenlage sei nicht erkennbar. Auch böten sich andere Maßnahmen – etwa ein Zebrastreifen. (taz)
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