Spionage des US-Geheimdienstes: Keine konkreten Hinweise gefunden

Die Bundesanwaltschaft hat ihre Untersuchungen zur Erhebung von Telekommunikationsdaten durch den US-Geheimdienst NSA abgeschlossen.

Eine Überwachungskamera aor einer leeren grauen Hauswand

Lange gesucht, nichts gefunden: Die Bundesanwaltschaft schließt ihre Untersuchung zur Massenüberwachung der Deutschen ab Foto: dpa

KARLSRUHE afp | Die Bundesanwaltschaft hat keine konkreten Hinweise auf Spionage des US-Geheimdiensts NSA oder des britischen Geheimdiensts in Deutschland gefunden. Sie schloss deshalb die Untersuchungen zu einer möglichen massenhaften Erhebung von Telekommunikationsdaten der Bevölkerung durch die Geheimdienste der beiden Länder ab, wie die Karlsruher Behörde am Donnerstag mitteilte. Sie sieht demnach keinen Raum für weitere staatsanwaltschaftliche Untersuchungen.

Die Untersuchungen und die Arbeit des NSA-Untersuchungsausschusses des Bundestags hätten „keine belastbaren Anhaltspunkte“ dafür ergeben, dass die Geheimdienste „das deutsche Telekommunikations- und Internetaufkommen rechtswidrig systematisch und massenhaft überwachen“, erklärte die Bundesanwaltschaft. Auch die sogenannten Snowden-Dokumente hätten keine „konkreten Hinweise auf tatsächlich fassbare Spionagehandlungen der NSA in oder gegen Deutschland“ ergeben.

Der frühere US-Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden hatte mit seinen Enthüllungen über NSA-Spähprogramme für erhebliches Aufsehen gesorgt. Daraufhin wurde im Untersuchungsausschuss untersucht, inwieweit Bürger und Politiker in Deutschland von der NSA und verbündeten Geheimdiensten ausspioniert wurden. Die NSA soll auch das Handy von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) angezapft haben.

Den vorliegenden Unterlagen ist laut Bundesanwaltschaft zwar zu entnehmen, über welche Techniken und Fähigkeiten US-Dienste verfügen. Es gab demnach aber keine Belege dafür, dass diese Techniken „zielgerichtet“ gegen Deutschland eingesetzt wurden. Die Dokumente ergäben insbesondere „keinen Aufschluss über konkret beschreibbare, tatsächlich durchgeführte Abhörmaßnahmen“.

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