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Falken waren harmlos

G20 Jugendliche aus NRW rechtswidrig von Polizei traktiert

Ein Hamburger Gericht hat erstmals das Vorgehen der Polizei rund um den G20-Gipfel in einem Fall als unrechtmäßig gewertet. Das Verwaltungsgericht habe zwei Mitgliedern der Jugendgruppe „Die Falken“ aus Nordrhein-Westfalen in einem „Anerkenntnisurteil“ bescheinigt, dass ihre Gewahrsamnahme in der Gefangenensammelstelle Harburg rechtswidrig gewesen sei, berichtete am Samstag das Hamburger Abendblatt. Vom Verwaltungsgericht war am Wochenende keine Bestätigung zu bekommen.

Der Bus der sozialistischen Jugendorganisation mit Dutzenden Protestierern war am 8. Juli bei der Anfahrt zu einer Demonstration gegen den G20-Gipfel festgesetzt worden. Die Polizei soll die zum Teil minderjährigen Teilnehmer über Stunden ohne nähere Begründung festgehalten haben.

Betroffene berichteten von Leibesvisitationen und Telefonverboten. Einige Falken wollen jetzt Schadenersatz von Hamburg fordern. Innensenator Andy Grote (SPD) und die Polizei hatten bereits am 19. Juli in dem Fall Fehler eingeräumt und um Entschuldigung gebeten. Es habe sich um eine Verwechslung gehandelt.

In dieser Woche beginnen fünf weitere Prozesse gegen mutmaßlich Beteiligte an Krawallen bei G20-Demonstrationen. Vor Gericht stehen ein 31-jähriger Spanier, ein 29-jähriger Tscheche, ein 21-jähriger Senegalese, ein 32-jähriger Italiener und ein 27-jähriger Franzose. Sie alle werden des schweren Landfriedensbruchs, der versuchten gefährlichen Körperverletzung und des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte beschuldigt.

„Die Hauptverhandlungen betreffen im Moment Angeklagte, die sich in Untersuchungshaft befinden. Damit diese sich nicht unnötig verlängert, muss es mit den Terminen besonders schnell gehen“, sagte Gerichtssprecher Kai Wantzen. (dpa/taz)

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