: Weniger Steuer für Flutopfer
nothilfe Finanzministerium stundet Steuern. Beseitigung von Schäden kann abgesetzt werden
Opfer des Hochwassers in Niedersachsen können mit Steuererleichterungen und vereinfachten Verfahren bei der Steuer rechnen. Dazu zählt, dass fällige Steuern bis zum 30. November gestundet und Vorauszahlungen angepasst werden könnten, wie das Finanzministerium in Hannover mitteilte.
Bundesaußenminister Sigmar Gabriel äußerte sich erschüttert über die Lage im Landkreis Wolfenbüttel, seinem Wahlkreis. Auch der SPD-Politiker stellte Steuererleichterungen in Aussicht.
Ministerpräsident Stephan Weil hatte den Flutopfern zuvor „unbürokratische Soforthilfe“ zugesichert. „Wir sind da guten Willens, aber wir können natürlich auch keine Blankoschecks ausstellen“, sagte der SPD-Politiker Ende Juli. Vorgesehen war, einen Arbeitsstab zu bilden, der die Hochwasserschäden aufarbeitet. Wegen der Hochwasserschäden hatte etwa Goslars Oberbürgermeister Oliver Junk finanzielle Unterstützung vom Land Niedersachsen gefordert.
Wer neuen Hausrat oder Kleidung kaufen oder Schäden an der Wohnung oder am Haus beseitigen muss, kann sich dies laut Finanzministerium als außergewöhnliche Belastung bei der Steuererklärung anrechnen lassen. Firmen könnten beim Wiederaufbau Sonderabschreibungen geltend machen. Bei der steuerlichen Nachweispflicht soll großzügig verfahren werden – als Spendennachweis genüge die Buchungsbestätigung der Bank.
Auf derartige Vereinfachungen habe sich das Land Niedersachsen mit dem Bundesfinanzministerium geeinigt, teilten Gabriel und das Ministerium in Hannover übereinstimmend mit. So müssten sich die Betroffenen nicht unnötig mit dem Finanzamt auseinandersetzen. Eine ähnliche Regelung habe es 2016 für Hochwasseropfer in Bayern gegeben. (dpa)
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