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Trump hält in Russland-Affäre zu seinem Sohn

Wahlkampfabsprachen Trump junior stellt sich nach Treffen mit russischer Anwältin dem Verdacht

Donald Trump in den Armen von Donald Trump junior Foto: Archiv

WASHINGTON ap/afp/dpa | Über Twitter meldete sich US-Präsident Donald Trump zu Wort, um seinen ältesten Sohn Donald Trump junior gegen die Kritik wegen eines Treffens mit einer russischen Anwältin zu verteidigen. Sein Sohn habe bei seiner Reaktion einen „guten Job“ gemacht und sei „offen, transparent und unschuldig“ gewesen, schrieb Trump am Mittwochmorgen. „Das ist die größte Hexenjagd der politischen Geschichte. Traurig!“, fügte er hinzu.

Trump reagierte damit auf die Rechtfertigungen seines Sohnes, nachdem ein Treffen von diesem mit der russischen Anwältin Natalia Weselnizkaja bekannt geworden war. Trump junior veröffentlichte am Dienstag E-Mails, denen zufolge er offenbar begierig darauf gewesen ist, bei dem Treffen im Sommer 2016 Informationen der russischen Regierung zu erhalten, die schädigend für die damalige Präsidentschaftsrivalin seines Vaters, Hillary Clinton, gewesen sein sollen. Der Vorfall hat erneut Fragen aufgeworfen, ob Mitglieder von Trumps Wahlkampfteam mit Russland zusammengearbeitet haben, um Clinton zu schaden und Trump zu helfen.

In einem Interview mit Fox News bezeichnete der 39-Jährige sein Vorgehen als „Recherche über die Opposition“. Das Treffen sei aber mehr als harmlos gewesen. Trump selbst lobte seinen Sohn für die Offenheit und twitterte: „Er ist ein großartiger Mensch, der unser Land liebt!“

Experten stufen die E-Mails als durchaus belastend ein. Der Mailwechsel belegt, dass der Publizist Robert Goldstone im Wahlkampf ein Treffen des Trump-Sohns mit Weselnizkaja arrangierte. Goldstone stellte dabei belastendes Material über die demokratische Präsidentschaftskandidatin Hillary Clinton in Aussicht. Trump junior reagierte auf das Angebot mit den Worten: „Wenn es das ist, was Sie sagen, liebe ich es.“

Nach Einschätzung des Jura­professors Brandon Garrett von der University of Virginia könnte er damit gegen das US-Wahlgesetz verstoßen haben, das eine direkte oder indirekte ausländische Unterstützung im Wahlkampf verbietet. Außerdem könnte er sich auch der Verschwörung strafbar gemacht haben. „Man muss keine Straftat begangen haben, der Versuch genügt“, erklärt Garrett. Allein die Tatsache, dass der Trump-Sohn an einem Treffen teilnahm, um Informationen über Clinton zu erhalten, könnte demzufolge ausreichen, um ihm eine Absicht zu unterstellen. Die Jura-Professorin Susan Klein von der University of Texas glaubt hingegen nicht, dass Trump junior wegen des Treffens strafrechtlich verfolgt werden kann – „außer sie haben vielleicht dafür gezahlt oder eine andere Gegenleistung dafür bekommen“.

„Das ist die größte Hexenjagd der ­poli­tischen Geschichte. Traurig!“

US-Geheimdienste beschuldigen Moskau, hinter Attacken auf E-Mail-Konten der Demokraten zu stehen. Der Vorwurf unerlaubter Verhandlungen von Trump jr. als Privatperson mit ausländischen ­Regierungen wiederum käme nur dann in Betracht, wenn der Anwältin nachzuweisen wäre, im Auftrag des Kremls gehandelt zu haben. Das bestreitet die Frau. Moskau erklärte, die Anwältin nicht zu kennen.

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