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Milde Strafe für Hacker „Spiderman“

KÖLN afp | Im Prozess um einen weltweiten Cyberangriff mit möglichem Millionenschaden für die Telekom hat das Landgericht Köln am Freitag den unter dem Decknamen „Spiderman“ arbeitenden Hacker zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Daniel K. hatte ein umfassendes Geständnis abgelegt. Er habe im Auftrag eines liberianischen Telekommunikationsunternehmens gehandelt, das die Internetverbindungen eines Konkurrenzproviders angreifen wollte. Dass die Deutsche Telekom getroffen wurde, war dem Vorsitzenden Richter Christof Wuttke zufolge ein „Kollateralschaden“. Dem Angriff fielen „keine kritischen Infrastrukturen wie Krankenhäuser“ zum Opfer. Der 29-Jährige Brite bleibt in Haft. Ihm drohen Verfahren in Großbritannien wegen weiterer ­Computerstraftaten.

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