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Wie Studieren mit Krankheit oder Behinderung funktioniert

Teilhabe Neue Zahlen zeigen, dass mittlerweile 264.000 Menschen mit gesundheitlicher Beeinträchtigung studieren – verschiedene Gesetze erleichtern das

Psychische Erkrankungen nehmen immer mehr zu –sie machen fast die Hälfte der Beeinträchtigungen von Studierenden aus

HEIDELBERG taz | Immer mehr Menschen mit Behinderung oder Krankheit schaffen den Weg in die Hörsäle: Im Sommersemester 2016 hatten elf Prozent der Stu­dierenden eine oder mehrere gesundheitliche Beein­trächtigungen, was rund 264.000 Immatrikulierten entspricht – ein starker Anstieg im Vergleich zu 2012, als es nur 137.000 Studierende waren. Das ergab die 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks. 29 Prozent der Studierenden gaben hierbei mehr als eine Beeinträchtigung an. Die Befragung stellte zudem einen deutlichen Zuwachs von Studierenden mit psychi­schen Erkrankungen fest. Sie machen noch vor chronisch Erkrankten und Mobilitätseingeschränkten fast die Hälfte der Beeinträchtigten aus.

Unterschiede zeigen sich bei den Fachrichtungen: Gesundheitlich beeinträchtigte Studierende wählen seltener Fächer der Ingenieurs-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften. Sie sind hingegen öfter in Sozial­wissenschaften, Psychologie, Pädagogik oder Sprach- und Kulturwissenschaften eingeschrieben und wechseln häufiger ihren Studiengang. Nur drei Prozent der Studierenden mit Behinderung wählen eine individuelle Teilzeit-Regelung oder Teilzeit-Studiengänge, die ohnehin nicht alle Unis anbieten. 32 Prozent der Studierenden mit gesundheitsbedingtem Erschwernis unterbrechen ihr Studium, am häufigsten wegen akuter gesundheitlicher Probleme.

Behinderung definiert das Sozialgesetzbuch als „Abweichung“ der körperlichen Funktion, geistigen Fähigkeit oder seelischen Gesundheit „von dem für das Lebensalter typischen Zustand“ über länger als sechs Monate. Diese beeinträchtige wiederum die „Teilhabe am Leben in der Gesellschaft“.

Genau diese gleichberechtigte Teilhabe an der Hochschulbildung soll laut Grundgesetz und Hochschulgesetzgebung jedoch ermöglicht werden. Gewährleisten sollen das neben Barrierefreiheit und Härtefall­anträgen bei der Zulassung, Studiengestaltung- und Finanzierung sowie beim Prüfungsablauf auch sogenannte Nachteilsausgleiche. Letzteres heißt, dass Studierenden mit Behinderung für erschwerte Bedingungen im Studium Möglichkeiten als Ausgleich angeboten werden. Sie können etwa Prüfungsformen und Anwesenheitspflichten ändern, Fristen verlängern oder technische Hilfsmittel erhalten. Von Versicherungsbeiträgen und Studiengebühren können sie sich ebenfalls teilweise oder ganz befreien lassen. Auch für die Altersgrenzen, Freibeträge und die Förderungshöchstdauer beim Bafög kann ein Ausgleich beantragt werden. Madeleine Hesse

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