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Überwachung von Göttinger LinkenDie Schnüffler vom Kommissariat 4

In Göttingen legte die Polizei offenbar über Jahre hinweg rechtswidrig eine Datensammlung über Linke an. Nun schaltet sich die Justiz ein.

Was bleibt nach der Demo bei der Polizei? (Archivbild April 2017) Foto: dpa

BERLIN taz | Es waren fünf prall gefüllte Ordner, die im Kommissariat 4 der Göttinger Polizei, dem Staatsschutz, standen. Dutzende Namen waren darin abgeheftet, daneben Fotos, die Wohnanschrift, Religionszugehörigkeit, der Familienstand. Das Vergehen der Gelisteten: Sie erschienen den Polizisten offenbar als Linke.

Die Akten wurden über Jahre befüllt. Über eine Person heißt es, er habe an einem Informationsstand gegen die Bundeswehr teilgenommen, ein anderer habe sich auf einer Demonstration im Block der Sozialistischen Arbeiterjugend befunden. Zu einer Frau wird ihr Engagement für die Grüne Jugend vermerkt. Bei einer Person fanden die Beamten auch bemerkenswert, dass sie bei Rewe arbeitet.

Auch eine Pinnwand hing im Kommissariat, mit Fotos und Namen einiger der Personen. In internen Emails des Kommissariats wurde auch schon mal notiert, wer zu welcher Uhrzeit mit dem Fahrrad nach Hause fuhr, im Bus saß oder das Fitnessstudio aufsuchte. Ihre Ordner hatte der Staatsschutz mit „Limo“ beschriftet, ein Polizeibegriff für „Straftäter, politisch links orientiert“. Dass den Aufgeführten Straftaten vorgeworfen wurden, ist aus den Papieren jedoch nicht ersichtlich. Vielmehr scheint es, dass die Göttinger Staatsschützer schlicht Personen notierten, die sie für weit links hielten.

Das Vorgehen wird nun ein Fall für die Justiz. Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Göttingen bestätigte am Freitag der taz, dass acht der geführten Personen diese Woche Klage gegen die Datenerhebung einreichten. Das Gericht solle feststellen, dass die Sammlung rechtswidrig war. Zudem verlangen die Betroffenen Akteneinsicht. Von einem „Skandal“ spricht Sven Adam, Anwalt der Betroffenen. „Das ist eine verdeckte Datenerhebung ohne jede gesetzliche Grundlage. Diese Datei hätte es nie geben dürfen.“

Die Göttinger Polizeidirektion wollte sich zu den Vorwürfen nicht äußern. Man sei über die Klage informiert, sagte eine Sprecherin. Zugestellt sei diese aber bisher nicht, deshalb mache man vorerst keine Angaben.

Ermittlung gegen Ex-Beamten

Zusätzlich pikant: Nach taz-Informationen behauptet ein seit anderthalb Jahren pensionierter Kriminaloberkommissar aus dem Göttinger Staatsschutz, Vorgesetzte wiederholt auf das rechtswidrige Vorgehen hingewiesen zu haben – ohne dass sich etwas geändert habe. Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft Göttingen: allerdings gegen den Mann. Die Göttinger Polizei hatte zu Jahresbeginn Anzeige gegen den Ex-Beamten wegen Verwahrungsbruch und versuchter Erpressung gestellt. Laut einem Sprecher der Staatsanwaltschaft habe er eine Beförderung erzwingen oder andernfalls die Datei öffentlich machen wollen. Im April wurde die Wohnung des 63-Jährigen durchsucht.

Rechtsanwalt Adam spricht von einem „grotesken“ Vorgehen. „Statt den Mann anzuzeigen, wäre es die Pflicht der Polizei gewesen, seinen Hinweisen nachzugehen und die illegale Praxis umgehend zu stoppen.“

Erst Ende 2016 war bekanntgeworden, dass niedersächsische Polizeibehörden in mehr als 500 Fällen persönliche Daten von Demonstrationsteilnehmern gespeichert hatten. Nach Kritik der Landesdatenschutzbehörde sollen die Einträge wieder gelöscht worden sein. Das niedersächsische Innenministerium hatte 2012 die Polizeidirektionen angewiesen, schon bei Anmeldern von Demonstrationen keine personenbezogenen Daten zu speichern, solange die Aufzüge friedlich blieben. Für Demonstrationsteilnehmer oder sonstig gewaltlos politisch Aktive gilt umso mehr das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit.

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6 Kommentare

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  • Göttingen?!? Da haben die doch dieletzt eine ältere Dame vor Gericht gestellt weil die nem Fascho Glitter auf das Haupt geschüttet hat und sowas wie "Refugees welcome" auf ne Plane gesprüht haben soll.

    Und wenn zur Vermeidung solcher den Rechtsstaat in seinen Grundfesten erschüttender Kapitalverbrechen akribische Polizeiarbeit geleistet wird, haben wir echt noch zuviele Staatsbeamte. Zumindest in den Sesselfurzer-Abteilungen der Polizei...

  • Die Göttinger Polizei geht seit einiger Zeit offenbar auch den „Hamburger Weg“ und der orientiert sich an erprobten Praktiken und Methoden des MfS.

  • Dranbleiben. Unbedingt.

     

    Meine aber - daß da etwas durcheinander geht.

    Datenschutz bezieht sich meines Wissens in erster Linie auf elektronische Daten; ( ggfls auch nur?).

    Solche personenbezogenen Aktenordner - sog. Polizeiakten - unterfallen im allgemeinen gerade nicht dem Datenschutz.

    Polizeiakten entstehen/werden aber regelmäßig nur angelegt - wenn z.B. eine Anzeige eingeht ("geklaute Blumenkübel vor meiner Kneipe - Verdacht Meier Müller Schulze")

    Raus kommt nix - Akte bleibt - wird wg anderer Umstände weitergeführt &!!

    Es laufen keine Fristen wg Löschung/Vernichtung!!

    Hier - wäre die Besonderheit -

    Anlaß zur Anlage solcher Akten!! - allein - oder jedenfalls vorrangig -

    Behördl. Sammlung&Erfassung ala Karteien!

    M.E. - bedarf solches immer einer Rechtsgrundlage - die ich aber nicht sehe! & niemals unbegrenz!

    Aber - aus Datenschutz (allein) dürfte das nicht ableitbar sein - wg s.o.!

     

    (ps - mal so aus der Hand; im Sauerland war mir solches ähnlich - ohne pol. Hintergrund mal untergekommen.)

    • @Lowandorder:

      Ich bin selbst Datenschutzbeauftragter und es sieht (sinnvollerweise) so aus: Das Datenschutzrecht bezieht sich auch auf nicht-elektronische Datensammlungen. Das entscheidende Kriterium ist die Sammlung personenbezogener Daten in einer organisierten, aufbereiteten Form. Dies liegt hier vor. Deshalb sollte das Ganze nach Datenschutzrecht illegal sein, da es keine (plausible) Notwendigkeit zur Sammlung dieser Daten gab.

      • @Arno Birner:

        Danke - da bin ich wohl nicht mehr so ganz auf Höhe des Balles.

         

        Diese Ecke - Polizeiakte - also in Papierform ist aber m. E. nach - eine "nicht sauber ausgeleuchtete Ecke" -

        wie angeführt.

        Beim Kollegen tauchten in einer Jagdscheingeschichte - Daten auf - deren Herkunft sich erst nach längerem Nachbohren aus eben einer solchen - komplett separierten - eben Polizeiakte herleiteten - die erst sodann! vorgelegt wurde.

        Sie enthielt u.a. eine anonyme Anzeige

        "Karnickelschießen auf Friedhof" - Jahre her & vermtl. böswilliger Dorfbewohner.

        Wir hatten von der Existenz solcher - nicht in Abrede gestellten "freischwebenden" Akten - schlicht keine Ahnung.

  • Das ist doch jetzt keine wirkliche Überraschung, oder? Von wem soll der Staatsschutz/Verfassungsschutz denn sonst auch wissen wen sie anquatschen sollen? Und ich wette ganz dolle, wenn mensch noch etwas weiter sucht könnte da noch viel mehr aufgedeckt werden. Göttingen ist sicherlich kein Einzelfall... und das macht es noch viel ekliger...