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Signal an Nazis

Flüchtlinge Opfer schwerer rechter Gewalttaten sollen ab sofort einfacher hierbleiben können

In Berlin gilt ab sofort ein Bleiberechtsschutz für Opfer von rechter Gewalt. Er habe die Ausländerbehörde angewiesen, das Aufenthaltsrecht so anzuwenden, dass Geflüchtete, die eigentlich ausreisen müssen, aber Opfer von Hasskriminalität werden, stärker geschützt werden, sagte Innensenator Andreas Geisel (SPD) am Rande der Innenministerkonferenz in Dresden am Dienstag. „Den Tätern muss klargemacht werden, dass ihre Straftaten genau das Gegenteil dessen bewirken, was sie vielleicht im Kopf haben. Menschen, die durch Gewalt aus unserem Land vertrieben werden sollten, können stattdessen bleiben“, erklärte Geisel.

Im Dezember 2016 hatte das Brandenburger Innenministerium seine Ausländerbehörden angewiesen, in solchen Fällen die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten im Aufenthaltsgesetz zu nutzen. Darauf hatte Geisel erklärt, Ähnliches für Berlin prüfen zu lassen – und meldet nun Vollzug.

Ab sofort sollen Opfern von schweren Gewalttaten im Bereich „Hasskriminalität“ – ebenso ihren Familienangehörigen – für die Dauer des Strafverfahrens Duldungen erteilt werden. Danach soll für die Betroffenen je nach Ausgang des Verfahrens die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Härtefallverfahren angestrebt werden. Dies gelte jedoch nicht, wenn sich herausstellt, „dass die Betroffenen ihre Opferrolle selbst herbeigeführt haben“ oder als besonders gefährlich gelten, so die Innenverwaltung.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik Berlin zählt für 2016 knapp 160 Fälle „politisch motivierter Gewalt – rechts“. Das sind zehn Prozent mehr als 2015. 2014 war es nur etwa die Hälfte. sum

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