: Zu Unrecht gekürzt
ElterngeldFrühere Fehlgeburt darf Mütter nicht schlechterstellen
Das Elterngeld soll Müttern und Vätern, die nach der Geburt eines Kindes ihre Berufstätigkeit unterbrechen oder reduzieren, zumindest einen Teil des Gehalts ersetzen. Maximal werden 1.800 Euro pro Monat, mindestens jedoch 300 Euro ausgezahlt. Für die Berechnung wird normalerweise das Einkommen aus den zwölf Kalendermonaten vor der Geburt eines Kindes herangezogen. Im vorliegenden Fall könne die Frau verlangen, dass ein anderer Bemessungszeitraum herangezogen werde, hieß es im Urteil. Denn die psychische Erkrankung sei von der Schwangerschaft ausgelöst worden. Wer eine Fehlgeburt erlitten habe, dürfe nicht schlechtergestellt werden.
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