: Maximallohngesetz ist möglich
VERFASSUNGSRECHT Der Gesetzgeber könnte eine Deckelung von Managergehältern für die ganze Wirtschaft vorschreiben
Neben der bei VW diskutierten Deckelung der Vorstandsgehälter bei 10 Millionen Euro pro Jahr käme auch ein Modell infrage, über das in der Schweiz 2013 eine Volksabstimmung stattfand. Danach dürfte in einem Unternehmen niemand mehr als zwölfmal so viel verdienen wie der schlechtbezahlteste Mitarbeiter. Die von den Schweizer Jungsozialisten lancierte „1:12-Initiative“ wurde von der Bevölkerung allerdings mit 65 Prozent abgelehnt.
Dass der Gesetzgeber in die freie Lohnvereinbarung eingreift, wäre in Deutschland kein Novum. Bestes Beispiel ist das 2014 beschlossene Mindestlohngesetz, das jedem Beschäftigten einen Stundenlohn von zurzeit 8,84 Euro sichert.
Die Vertragsfreiheit ist zwar als Teil der „Allgemeinen Handlungsfreiheit“ im Grundgesetz geschützt. Wie in fast alle Grundrechte (außer der Menschenwürde) darf der Gesetzgeber aber auch hier eingreifen – wenn er Gründe hat und das Gesetz verhältnismäßig ist. Ob Nutzen und Eingriff in einem angemessenen Verhältnis stehen, prüft im Streitfall das Bundesverfassungsgericht.
Bei einem Maximallohngesetz käme es natürlich darauf an, wo die Obergrenze konkret festgesetzt wird. 10 Millionen Euro pro Jahr sind sicher eher verhältnismäßig als 500.000 Euro.
Auf der anderen Seite müsste der Gesetzgeber erklären, was er mit dem Gesetz bezweckt. Anders als beim Mindestlohn hat beim gesetzlich definierten Maximallohn ja niemand einen unmittelbaren Vorteil. Letztlich hat der Gesetzgeber aber einen weiten Einschätzungsspielraum: Wenn er behauptet, eine Deckelung der Managergehälter fördere den Zusammenhalt der Gesellschaft, wird Karlsruhe das wohl akzeptieren.
Ein Gleichheitsproblem könnte sich jedoch ergeben, wenn die Obergrenze nur für Manager gälte, aber nicht für Fußballspieler und Popstars.
CHRISTIAN RATH
40.000 mal Danke!
40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen