: Nicht-inklusives Referendariat
SCHULE Die GEW kritisiert die neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Lehrämter. Vor allem inklusives Lernen werde zu wenig berücksichtigt
Ab dem heutigen Mittwoch gilt die neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (APV-L) für die Lehrämter an öffentlichen Schulen in Bremen. Der Bremer Landesverband der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) kritisiert die Neuerungen und fordert eine Überarbeitung.
Die Umsetzung inklusiven Lernens, so GEW-Sprecher Bernd Winkelmann, fuße auf der Zusammenarbeit verschiedener Professionen in der Schule – also beispielsweise SonderpädagogInnen, SozialarbeiterInnen und LehrererInnen.
Aber: „Bemerkenswerterweise kann keine Prüfungsleistung im Referendariat im Team erbracht werden.“ Auch Gruppenleistungen während der Ausbildung seien nicht vorgeschrieben. „Dies passt nicht zum kooperativen Anspruch an die LehrerInnentätigkeit.“ Die neue APV-L entkopple Theorie und Praxis, vermische inhaltlichen Diskurs mit Leistungsüberprüfung und binde viel Zeit – „auch für Schulleitungen, die nunmehr für ein Ausbildungskonzept zu sorgen haben“, so Winkelmann.
Für Referendare falle zusätzliche Schreibarbeit an durch eine schriftliche Arbeit, umfangreiche Unterrichtsvorbereitungen sowie zwei Portfolios. „Ein umfangreiches Referenzportfolio für dicke Bewerbungsmappen einzufordern, ist angesichts des intensiven Suchens nach Lehrkräften in Bremen geradezu grotesk“, sagt Winkelmann.
Die Bildungssenatorin weist die Kritik zurück. „Wir sind überzeugt, eine qualitativ sehr gute Weiterentwicklung der APV-L auf den Weg gebracht zu haben, der auch die inklusive Beschulung berücksichtigt“, sagt Behördensprecherin Annette Kemp.
Falsch sei auch Winkelmanns gegenüber dem Weser-Kurier geäußerter Vorwurf, ReferendarInnen würden mit 20 Unterrichtsstunden pro Woche „weiterhin in zu hohem Maße zur Deckung des Lehrkräftebedarfs eingesetzt werden“. Im ersten halben Jahr müssten laut Kemp die angehenden LehrererInnen gar nicht unterrichten, danach zwölf Stunden pro Woche. „Sollten sie im ersten Halbjahr freiwillig Unterricht geleistet haben, wird dies in der Hauptphase abgezogen.“ schn
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