: Ihre Antwort lautet: „Nein“
Aufklärung Im NSU-Prozess erklärt Beate Zschäpe, sie wisse nichts zum Fall des getöteten Mädchens Peggy K. Unter Druck gerät die Angeklagte dennoch
Aus München Konrad Litschko
Beate Zschäpe hält es denkbar kurz. Ob sie etwas zu dem Fall Peggy K. wisse, das sie nicht aus den Medien kenne, hatte sie Richter Manfred Götzl schon vor Wochen im NSU-Prozess gefragt. Am Donnerstag nun lässt Zschäpe ihren Verteidiger Hermann Borchert antworten. Ihr reicht ein Wort: „Nein.“
Mitte Oktober hatten die Ermittler ihren spektakulären Fund gemacht: Sie stießen auf eine DNA-Spur des NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt auf einem Stofffetzen vom Leichenfundort Peggy K.s. 2001 war die Neunjährige in Nordbayern verschwunden, erst in diesem Juli wurde ihre Leiche in einem Thüringer Wald entdeckt. Wie kam die DNA dorthin?
Zschäpe, so viel ist nun klar, wird dies nicht weiter erhellen. Richter Götzl fragte aber auch nach einem PC aus dem letzten Unterschlupf des Trios in Zwickau. Ermittler fanden darauf neben etlichen Pornobildern auch Fotos nackter Kinder.
Zschäpe wiegelt ab. Den PC habe sie zwar gemeinsam mit Böhnhardt und Uwe Mundlos genutzt. Die Bilder aber kenne sie erst aus den Ermittlungsakten. Es sei Mundlos gewesen, der die Festplatte besorgt und in den Rechner geschraubt habe. Und: Die Festplatte sei wohl gebraucht gewesen. Vielleicht also, lässt Zschäpe damit offen, stammten die Bilder von jemand anderem.
Zur Böhnhardt-DNA im Fall Peggy K. ermitteln eine Polizei-Soko und die Staatsanwaltschaft Bayreuth. Sie lassen externe Untersuchungsinstitute prüfen, ob die Spur möglicherweise auf einer Verunreinigung beruht. Eine Thüringer Ermittlergruppe hatte sowohl die Leiche Uwe Böhnhardts untersucht als auch fünf Jahre später das Skelett von Peggy K. Beide Male soll ein gleicher Zollstock verwendet worden sein. Die Staatsanwaltschaft teilte mit, die Untersuchungen würden „noch einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen“.
Im NSU-Prozess gerät Zschäpe derweil auch ohne den Fall Peggy K. unter Druck. Die Richter drängen auf das Prozessende. Noch in diesem Jahr wollen sie den Psychiater Henning Saß anhören. Dessen vorläufiges Gutachten fiel für Zschäpe bereits fatal aus. „Deutlich antisoziale Tendenzen“, attestierte ihr Saß. In der rechten Szene sei sie ein „energisches, wehrhaftes“ Mitglied gewesen. Auch für die Untergrundzeit mit Böhnhardt und Mundlos könne „nicht festgestellt werden, dass ein grundlegender Wandel in Überzeugungen eingetreten ist“.
Dass Zschäpe, wie behauptet, machtlos gegen die zehn Morde ihrer Kumpane war, sei unwahrscheinlich: Alle Zeugenaussagen sprächen dagegen, „dass sie sich über eine sehr lange Periode entgegen ihrer eigenen Auffassung in einer so dramatischen Frage wie dem Begehen einer Serie von Tötungshandlungen dem Willen der beiden Lebenspartner gebeugt hätte“.
Zschäpes Verteidiger intervenieren am Donnerstag: Saß dürfe nicht mehr in diesem Jahr angehört werden. Die Anwälte verweisen auf ihre Absicht, ein Gegengutachten erstellen zu lassen. Das brauche Zeit. Götzl widerspricht: Das Gutachten könne auch nachgereicht werden. Ein Wortgefecht entsteht. Am Ende lässt der Richter seine Entscheidung offen.
Eine weitere Hiobsbotschaft für Zschäpe aber verkündete Götzl schon zuvor. Er beschloss, dass ihr Briefwechsel mit einem inhaftierten Rechtsextremen ins Verfahren eingeführt werden darf. Auch dagegen hatten sich die Verteidiger vehement gewehrt: Dies verletze Zschäpes Privatsphäre.
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