: Keine Auflösung langjähriger Kinderehen
Rechtspolitik Minister Heiko Maas (SPD) kündigt bei der Justizministerkonferenz Gesetzentwurf an
Maas kündigte bei der Jumiko an, dass er bald einen Gesetzentwurf mit zwei Elementen vorlegen werde. Ehen, die von Partnern unter 16 Jahren geschlossen wurden, sollen in Deutschland generell nicht anerkannt werden. Wenn aber einer der beiden Ehepartner bei Eheschließung zwischen 16 und 18 Jahren alt war, soll es Härtefallregelungen geben.
Maas hatte ein Beispiel mitgebracht, dass alle Landesminister überzeugte, auch diejenigen die der Union angehören. „Wenn ein Ehepartner bei der Ehe 17 Jahre alt war“, so Maas, „und dann lebt das Paar nach 20 Jahren immer noch zusammen und hat jetzt drei Kinder, dann wäre es eine unzumutbare Härte, wenn die Ehe rückwirkend aufgelöst würde, nur weil das Paar jetzt in Deutschland lebt.“
Generell hält Maas immer dann eine Ausnahme für sinnvoll, wenn das inzwischen volljährige Paar sofort wieder heiraten würde und könnte. „Und wenn die Ehefrau erst 17 dreiviertel Jahre alt ist, aber versichert, dass sie an der Ehe festhalten will, dann sollte diese Ehe auch nicht unbedingt vom Staat aufgelöst werden“, ergänzte der Bundesminister. Einmütig sprachen sich die Justizminister auch dafür aus, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. „Es ist doch ein Wertungswiderspruch, wenn der Tierschutz im Grundgesetz steht, aber Kinderrechte fehlen“, so der Berliner Noch-Justizsenator Thomas Heilmann (CDU).
Das Votum der Justizminister hat Gewicht, da bisher vor allem Juristen gegen spezielle Kinderrechte im Grundgesetz waren, schließlich gälten für Kinder alle Grundrechte, die auch für Erwachsene gelten.
Christian Rath
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