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Polizei räumt Fehler ein

Berichterstattung Polizei gibt zu, dass Platzverweis für Journalisten bei Rechtsrockkonzert falsch war

Die Platzverweise gegen vier Journalisten beim Rechtsrock-Open-Air „Eichsfeldtag“ im Mai 2016 in Leinefelde waren unrechtmäßig. Das habe die Landespolizeidirektion (LPD) per Schreiben vom 28. Oktober eingeräumt, teilte der Göttinger Rechtsanwalt Sven Adam am Mittwoch mit. Er war von Medienvertretern mit der juristischen Vertretung beauftragt worden – auch von der Journalistin Andrea Röpke, die unter anderem für die taz schreibt.

In dem Schreiben erkenne die Landespolizeidirektion an, „dass die Voraussetzungen für den Erlass des streitgegenständlichen Platzverweises nicht vorgelegen haben“. Zudem übernehme die Behörde die Verfahrenskosten.

Die Polizei hatte am 28. Mai 2016 den vier Journalisten Platzverweise erteilt, als sie von einem Erdwall hinter dem Ort des Rechtsrock-Open-Airs aus das Geschehen dokumentierten. Angeblich hätten sie „durch ihr Verhalten eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung hervorgerufen“, hieß es in dem Bericht der Landespolizeiinspektion (LPI) Nordhausen. Es sei offensichtlich gewesen, dass das polizeiliche Vorgehen gegenüber der Presse „gegen geltendes Recht verstieß“, so Adam. „Schon viel früher hätte es zu einer Entschuldigung kommen müssen.“

Ein Blick in die Berichte der zuständigen Beamten zeige zudem „ein höchst fragwürdiges Verständnis“ der Polizei von Medienarbeit. Den betroffenen Journalisten, die sich durch offizielle Presseausweise ausgewiesen hätten, werde im Bericht vom 31. Mai 2016 unterstellt, sie seien „Angehörige der Antifa, die mit ihrem Auftreten eine Eskalation im Veranstaltungsraum provozierten“.

Andrea Röpke erklärte dazu: „Es ärgert mich maßlos.“ Es sei schlimm, wenn die Polizei unhinterfragt Unterstellungen und Parolen der Neonazis übernehme. (epd)

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