Haftstrafe für IS-Leichenschänder: Mit geballter Faust

Zu achteinhalb Jahren Gefängnis verurteilt ein Frankfurter Gericht Abdelkarim E., der im syrischen Krieg für den IS kämpfte.

Der Angeklagte IS-Kämpfer Abdelkarim E. in Frankfurt vor Gericht

Der 30-jährige deutsche Abdelkarim E. (M.) hat in Syrien IS-Kämpfer zur Leichenschändung aufgefordert Foto: dpa

FRANKFURT AM MAIN taz | Wegen Kriegsverbrechen, des Verstoßes gegen das Kriegswaffenrecht und Mitgliedschaft in einer terroristischen ausländischen Organisation hat der Staatsschutzsenat des Frankfurter Oberlandesgerichts am Dienstag den 30-jährigen Abdelkarim E. zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Gericht folgte damit dem Antrag der Bundesanwaltschaft.

Der Senat sieht es als erwiesen an, dass E. von Oktober 2013 bis zum Februar 2014 in Syrien für den „Islamischen Staat“ gekämpft und dabei mit Kampfgefährten die Leiche eines gefallenen Gegners geschändet hat. E. zeigte sich bei der Verlesung des Urteils wenig beeindruckt. Mit breitem Grinsen nahm er das Strafmaß zur Kenntnis.

Der Grund für die Freude: Elf Monate Haft, die E. vor seiner Auslieferung in der Türkei erlitten hat, werden dreifach gewertet – wegen der unerträglichen Haftbedingungen. Weil E. zudem zwei Jahre in Deutschland in Untersuchungshaft saß, verkürzt sich die Haftstrafe um insgesamt fast fünf Jahre. E. dürfte schon bald wieder ein freier Mann sein.

Fast eine Stunde dauerte die Urteilsbegründung. Kurz verließ den Mann mit Glatze und ordentlich gestutztem Kinnbart die ansonsten zur Schau getragene gute Laune, als der stellvertretende Kammervorsitzende auf E.s Bekennervideos aus dem Kampf um Aleppo zu sprechen kam. Dieses war ihm in dem Verfahren zum Verhängnis geworden.

Auf dem Video ist E. schwerbewaffnet im Kampfanzug des IS in Schusswechseln zu sehen. In einem anderen Video ist zudem die Schändung eines „ungläubigen“ Gefallenen dokumentiert, nach Feststellung des Gerichts eines Angehörigen der syrischen Armee. „Dieses Video hat der Angeklagte aufgenommen, die Stimme auf dem Video ist deutlich als die des Angeklagten zu erkennen“, so das Urteil.

Aufforderung zur Leichenschändung

„Diese Stimme fordert dabei die Gefährten nicht nur auf, dem auf dem Boden liegenden Toten die Ohren und die Nase abzuschneiden. Sie verlangt von einem Mitkämpfer auch, dem Toten die Schädeldecke wegzuschießen.“

„In Nahaufnahme filmt der Angeklagte die austretende Gehirnmasse um die Erniedrigung seines Gegners zu vertiefen“, so das Strafurteil. Auf die Frage des Schützen: „Wie war’s?“, habe E. geantwortet: „Allah der Herr sei gepriesen.“ Deshalb sei er auch für die von ihm nicht selbst vorgenommen Misshandlungen verantwortlich.

Bemerkenswert sind die Feststellungen über die Haftbedingungen in der Türkei. Der Angeklagte sei dort mit Schlägen und Fußtritte traktiert worden, als Toilette habe ein Loch im Boden gedient, Toilettenpapier und Geschirr habe es nur gegen Bezahlung gegeben. Diese Beschreibungen des Angeklagten stuft der Senat als glaubwürdig ein, deshalb zählt die dort erlittene Haft dreifach.

Am Ende der Urteilsverkündigung eilte der Verurteilte zur Panzerglasscheibe, die Verfahrensbeteiligte und Zuhörer voneinander trennt. E. und seine Freunde im Zuhörerraum ballten die rechten Fäuste, drängelten sich an der Scheibe und tauschten durch das Glas freundschaftliche Grüße aus, Faust auf Faust.

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