: Parlamentsrechte beim Brexit gestärkt
GrossbritannienRegierung darf EU-Austritt nicht ohne Parlamentsvotum einleiten, urteilt Gericht
Die Regierung äußerte sich „enttäuscht“, bekannte sich zum Brexit und kündigte Berufung beim obersten Gericht an. Der Kampagnenleiter der bei der Volksabstimmung vom Juni erfolgreichen „Vote Leave“-Kampagne, Dominic Cummings, äußerte hingegen Verständnis für das Gerichtsurteil: Die Regierung solle sich darauf konzentrieren, eine Parlamentsmehrheit für den Brexit zu sichern, statt sich darüber zu beschweren, dass sie das Parlament konsultieren müsse, sagte er.
Gegen eine Parlamentsabstimmung vor der Einleitung des Brexit hatte der britische Generalstaatsanwalt vor Gericht vergeblich mit dem Hinweis argumentiert, bei der Volksabstimmung habe die Regierung versprochen, den Wählerwillen umzusetzen, und es dürfe nicht die Möglichkeit entstehen, dass die Abgeordneten das konterkarieren. Im Gegenzug war das Argument gefallen, eine Entscheidung dieser Tragweite müsse die Legislative mittragen.
Premierministerin May hatte auf dem Parteitag der regierenden Konservativen vor einem Monat angekündigt, sie werde den Austrittsantrag bei der EU gemäß Artikel 50 bis spätestens Ende März 2017 einreichen. Wenn dem ausführliche parlamentarische Beratungen vorangehen, könnte dieser Zeitplan ins Wanken geraten. Brexit-Gegner plädieren bereits dafür, das Ergebnis der Brexit-Volksabstimmung im Parlament scheitern zu lassen – wenn nicht im Unterhaus mit seiner an den Fraktionszwang gebundenen Regierungsmehrheit, dann im nicht gewählten Oberhaus, dessen Mitglieder frei abstimmen.
Am 23. Juni hatten die Briten mit 52 gegen 48 Prozent für einen Austritt Großbritanniens aus der EU gestimmt.
Dominic Johnson
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