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Alte Bekannte vor Gericht

VERKEHR Die Leipziger Bundesrichter müssen sich schon wieder mit der „Küstenautobahn“ A20 befassen – mit einem der Kläger gegen den Ausbau hatten sie es im April erst zu tun

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland und ein Windparkbetreiber verfolgen vor dem Bundesverwaltungsgericht ein gemeinsames Ziel: Sie wollen den Planfeststellungsbeschluss kippen, der den Bau der Autobahn 20 vom niedersächsischen Drochtersen bis zur schleswig-holsteinischen ermöglichen soll. Gestern verhandelte in Leipzig der 9. Senat unter dem Vorsitz von Richter Wolfgang Bier mündlich – eine Entscheidung fiel nicht.

Für Bier und seine Kollegen ist die „Küstenautobahn“ kein Neuland: Erst im April mussten sie sich damit befassen, allerdings mit einem Bauabschnitt auf schleswig-holsteinischer Seite. Fazit damals: Weil die Behörden einen Fachbericht zu Auswirkungen auf die Wasserqualität nicht öffentlich ausgelegt hatten, erklärte das Gericht den Planfeststellungsbeschluss für rechtswidrig und nicht vollziehbar. Allerdings gaben sie den Behörden Gelegenheit, diesen Mangel zu heilen.

Da zumindest auf Seiten der Kläger mit dem BUND ein Hauptbeteiligter des damaligen Verfahrens auch jetzt wieder beteiligt ist, konnte Bier immer wieder auf die dort angesprochenen Problematiken verweisen.

Dennoch gab es genug zu besprechen. So klagte BUND-Anwältin Sara Jötten, bei der Frage des Schutzes von Fledermäusen seien die vorhandenen Bestände nicht richtig erfasst worden.

Jan Mittelstein, der ebenfalls den BUND vertritt, stellte gleich ganz in Frage, dass das Vorhaben überhaupt noch ernsthaft verfolgt werde. Das Gericht verwies darauf, dass der Lückenschluss zur A26 und der Ausbau der A20 nach Westen als vordringlicher Bedarf im Bundesverkehrswegeplan stünden.

Teil der geplanten Trasse ist ein 5,6 Kilometer langer Tunnel unter der Elbe; davon 3,8 Kilometer auf niedersächsischer Seite. Er ist das Herzstück für den rund 200 Kilometer langen Weiterbau der A20 von Bad Segeberg bis Westerstede. (dpa)

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