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Gericht mahnt zu Eile bei Asylanträgen

DÜSSELDORF epd | Zwei Flüchtlinge aus Syrien haben mit ihren Klagen wegen einer zu langen Bearbeitung ihrer Asylanträge teilweise Erfolg gehabt. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied am Freitag, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) innerhalb von drei Monaten nach Rechtskraft der Urteile über die Asylbegehren der Kläger zu entscheiden habe (AZ: 17 K 3177/15, 17 K 7566/15). Wenn ein mindestens 15-monatiger Zeitraum bis zur Entscheidung über den Asylantrag verstrichen sei, so sei eine Untätigkeit des Bundesamtes nicht mehr zu rechtfertigen, hieß es. Zugleich lehnte das Gericht es aber ab, inhaltlich über die Asylanträge der beiden Flüchtlinge zu entscheiden. Das bleibe dem Amt vorbehalten.

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