Strafzahlungen für Landwirte rechtens: Der Milchbauer ist ein armes Schwein

Das Finanzgericht Hamburg hat gegen die Milchbauern entschieden: Die umstrittene Abgabe wegen zu großer Produktionsmengen ist rechtmäßig.

eine schwarz-rot-gelb angestrichene Kuh aus Kunststoff

So müssen sich die deutschen Milchbauern fühlen Foto: dpa

HAMBURG dpa | Die Strafzahlung für deutsche Milchbauern wegen zu hoher Milchproduktion im Wirtschaftsjahr 2014/15 ist rechtmäßig. So urteilte das Finanzgericht Hamburg am Freitag in sieben Musterverfahren. Das Urteil gilt als Signal für ähnliche Verfahren in ganz Deutschland. Insgesamt geht es um Abgaben von 309 Millionen Euro für die deutsche Milchwirtschaft, die ihre zugeteilten Produktionsmengen deutlich überschritten hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; die Revision zum Bundesfinanzhof ist zugelassen. Die Kläger hatten die Rechtsgrundlagen für die Abgabe angezweifelt.

Die EU-Milchquote regelte mehr als 30 Jahre lang die europäische Milchproduktion. Für jedes Land legte die EU eine Höchstmenge fest, die auf die Betriebe verteilt wurde. Ziel war es, die Einkommen der Landwirte zu sichern, Überproduktion zu vermeiden, die Milchseen in der EU auszutrocknen und die Butterberge abzutragen. Wenn ein Land seine zugeteilte Produktionsmenge überschritt, musste es eine Abgabe zahlen, zuletzt rund 22 Cent je Liter. Die wurde wiederum auf die Erzeugerbetriebe umgelegt, die für die Überproduktion verantwortlich waren. Ende März 2015 lief die Milchquote aus.

Dieses System von Regulierung und Sanktion sollte auch für das letzte Jahr der Milchquote gelten. „Es gibt keine Anzeichen, dass der Gesetzgeber der EU davon abweichen und auf die Erhebung der Abgabe verzichten wollte“, sagte der Vorsitzende des 4. Senats und Präsident des Finanzgerichts Hamburg, Christoph Schoenfeld.

Die Kläger, in den Musterverfahren Landwirte aus Niedersachsen, sehen dagegen eine Lücke in der Gesetzgebung: Weil die Verordnung zur Milchquote am 31. März 2015 ausgelaufen sei, habe es keine Rechtsgrundlage mehr für die Gebührenbescheide gegeben, die erst im Sommer des gleichen Jahres verschickt wurde. „Hier hat der Gesetzgeber schlampig gearbeitet“, sagte ein Anwalt der Kläger. Das Gericht folgte dem nicht. Nachträgliche Bescheide seien eine übliche Technik im Steuer- und Abgabenrecht, argumentierte es.

In einigen Fällen existenzbedrohend

Für die betroffenen Landwirte ist die Entscheidung einschneidend und in einigen Fällen sogar existenzbedrohend. Bundesweit liegen rund 4.000 Einsprüche gegen die Abgaben vor; allein beim Finanzgericht Hamburg sind 200 Klagen anhängig. Sie ruhen jedoch bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung des Bundesfinanzhofs oder des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Insgesamt überschritten zwölf EU-Länder ihre Milchquoten und lösten damit Abgaben von rund 800 Millionen Euro aus. Nur deutsche Landwirte klagen jedoch. Weitere Verfahren seien nicht bekannt, sagte ein Vertreter des Bundesfinanzministeriums bei der Verhandlung.

Die Verbände der Landwirtschaft nehmen nicht eindeutig Stellung für die betroffenen Landwirte, sondern eine neutrale Position ein. „Manche Landwirte haben die Quote eingehalten, andere nicht“, heißt es beim Landesbauernverband Schleswig-Holstein.

Hohe Erzeugerpreise und die Aussicht auf einen freien Milchmarkt veranlassten einige Betriebe, ihre Produktion auszubauen. Andere Landwirte haben wohl mit der Milchquote ein riskantes Spiel getrieben. In manchen Jahren wurde für den einzelnen Betrieb keine Abgabe fällig, auch wenn er über der Quote produziert hatte, weil bundesweit die vorgegeben Produktionsmengen eingehalten wurden. Darauf haben einige Milchbauern spekuliert, ihre Quoten verkauft und ohne Quote produziert. Sie haben sich nun verzockt – falls nicht höhere Instanzen das Hamburger Urteil doch noch korrigieren.

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