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Konzernchefs bleiben gern auf Abstand

Geld Dax-Vorstände verdienen 57-mal so viel wie Beschäftigte. VW-Konzern liegt vorn

BERLIN taz | Vorstände von DAX-Unternehmen bekommen im Schnitt 57-mal so viel Gehalt wie Durchschnittsbeschäftigte in ihrer Firma. Im Jahr 2014 reichte die Bandbreite des Verdienstunterschiedes bei den 30 größten Unternehmen in Deutschland vom 17- bis zum 141-Fachen des durchschnittlichen Gehalts der Untergebenen. Der VW-Konzern leistet sich den größten Abstand, ergibt sich aus einer Studie der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung.

Die Erhebung beschäftigt sich mit der sogenannten „Management to Worker Pay Ratio“. Im Jahre 2005 bekam ein Vorstandsmitglied im Dax-Konzern durchschnittlich 42-mal so viel wie ein Beschäftigter, 2011 hingegen das 62-Fache, dies war ein Höchststand. 2014, der jüngste ermittelbare Wert, kamen die ForscherInnen auf einen Wert von 57. Dabei reichte die Spanne vom 17-Fachen beim Konsumgüterkonzern Beiersdorf über das 33-Fache bei der Allianz oder das 81-Fache beim Pharmakonzern Merck bis zum 141-Fachen bei Volkswagen.

„Die Höhe und Entwicklung der Pay Ratio kann mehrere Gründe haben“, sagte Marion Weckes, Vergütungsexpertin bei der Böckler-Stiftung. Oft stünden Unternehmen mit einem hohen internen Gehaltsabstand bei Umsatz, Gewinn und Wachstum gut da. Auch Trends bei der Bezahlung und das Auslagern von Beschäftigung ins Ausland könnten den Verdienstabstand erhöhen. Weckes und Qendresha Berisha berechneten die Vorstandsvergütungen und Durchschnittsverdienste im jeweiligen Konzern aufgrund der Daten über die Personalaufwendungen aus den Geschäftsberichten der Konzerne. Dabei gab es keine getrennten Daten für aus- und inländische Beschäftigte.

In den USA fällt der Verdienstabstand weitaus größer aus. Dort beziehen die Vorstandsvorsitzenden im Schnitt das 335-Fache der Entgelte ihrer Arbeiter und Angestellten. Ab 2017 gilt aber eine Veröffentlichungspflicht für die Verdienstabstände. Eine solche Publikationspflicht wäre auch in Deutschland zu befürworten, so Weckes. Dann könnte der Aufsichtsrat im Unternehmen einen Höchstwert für die Entgeltdifferenz festlegen.

Barbara Dribbusch

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