: Kein Geld für niemanden
Verkehr Ausbau der A 100 in Alt-Treptow. Der Senat will Mietern aus der Beermannstraße keine Entschädigungen zahlen
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung will mit allen Mitteln verhindern, dass sechs Mietparteien, die wegen des Ausbaus der A 100 ihre Wohnungen aufgeben mussten, die ihnen versprochenen Entschädigungszahlungen erhalten. Das hat der Grünen-Abgeordnete Harald Moritz am Donnerstag bei einem Ortstermin in der Treptower Beermannstraße angeprangert. Es ist das letzte Kapitel im Streit um die Entmietung zweier Wohnhäuser am Rande der künftigen Autobahntrasse.
Die sechs Mieter hatten sich bis zuletzt gegen den Auszug gewehrt. Ersatzwohnungen im Bezirk, die ihnen angeboten wurden, lehnten sie ab, weil diese aus ihrer Sicht zu teuer oder ungünstig gelegen waren. Die von der Senatsverwaltung verhängten Kündigungen fochten sie an. Anfang 2015 setzte sie schließlich die Enteignungsbehörde des Landes per „Besitzeinweisungsbeschluss“ vor die Tür – sicherte ihnen aber Entschädigungszahlungen zu: Je nachdem, wie lange sie in der Beermannstraße gewohnt hatten, sollten sie bis zu 191 Monate lang die Differenz der Miete zu den ihnen angebotenen Ersatzwohnungen erhalten – auch wenn sie diese verschmäht hatten und nun möglicherweise noch höhere Mieten zahlten.
Rechtmäßige Kündigungen
Was nun passierte, ist ziemlich kompliziert: Als ausführende Behörde für den Bauherrn Bund klagte eine Abteilung der Senatsverwaltung vor dem Verwaltungsgericht gegen eine andere Abteilung – die Enteignungsbehörde nämlich. Diese Klage ist noch anhängig. Parallel hatte die Senatsverwaltung den zivilrechtlichen Weg beschritten, um sich richterlich bestätigen zu lassen, dass den Mietern seinerzeit rechtmäßig gekündigt worden war. Aus deren und auch Harald Moritz’ Sicht war das nicht der Fall. Sollten die Kündigungen jedoch korrekt abgelaufen sein, verfiele der Anspruch auf Entschädigung.
Wie Moritz nun erfahren hat, war der Senat zivilrechtlich erfolglos – versucht aber weiter, sich über das Verwaltungsrecht der Zahlungspflicht zu entledigen. Die Exmieter haben jedenfalls nichts von dem zugesagten Geld gesehen: Ein „rücksichtsloser“, ja „katastrophaler Umgang“ mit den BürgerInnen, findet der Grünen-Abgeordnete. Er hat in Erfahrung gebracht, dass die Rechtsstreitigkeiten den Senat bislang fast 20.000 Euro gekostet haben. „Das dürfte die gesamte Entschädigungssumme seit dem Auszug übersteigen.“
Claudius Prößer
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