: Gina-Lisa Lohfink kündigt Berufung an
Prozess Wegen falscher Verdächtigung zu Geldstrafe von 20.000 Euro verurteilt
Lohfink hatte behauptet, im Juni 2012 von zwei Männern vergewaltigt worden zu sein. Dafür sah das Gericht keine Anhaltspunkte. Die Männer waren von den Vorwürfen schon früher freigesprochen worden. Im Gegenzug hatten sie gegen Lohfink vorgeworfen, sie zu Unrecht weiterhin öffentlich der Vergewaltigung zu beschuldigen.
Die Staatsanwaltschaft hatte deswegen eine Geldstrafe von 24.000 Euro gefordert. Die Verteidigung dagegen hatte auf Freispruch plädiert. Lohfink sagte in ihrer letzten Stellungnahme unter Tränen, was die beiden Männer ihr angetan hätten, sei pervers und gemein gewesen. Sie habe den Sex nicht gewollt und auch nicht gefilmt werden wollen.
Ein Gutachter hatte zuvor den Einsatz sogenannter K.-o.-Tropfen in der umstrittenen Nacht mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen. Das ergebe sich aus den Videofilmen, die in der Sexnacht gemacht wurden, sagte der Medikamenten- und Drogenexperte Torsten Binschek-Domaß. Lohfink sei damals wach, ansprechbar und orientiert gewesen. Es gebe keine Anhaltspunkte für K.-o.-Tropfen. Lohfink hatte ausgesagt, dass ihr K.-o.-Tropfen verabreicht worden sein könnten.
Der Urteilsspruch des Gerichts in Berlin-Tiergarten wurde mit Buhrufen aus dem Publikum quittiert. Lohfink verließ weinend den Gerichtssaal.
Im Internet verbreitete Handyvideos des Geschlechtsverkehrs hatten eine Debatte über das Sexualstrafrecht angestoßen. Diese mündete im Juni in eine Gesetzesverschärfung.
Die Verteidigung von Gina-Lisa Lohfink will gegen die Verurteilung des Models wegen falscher Verdächtigung voraussichtlich in Berufung gehen. Das kündigte der Verteidiger Burkhard Benecken am Montag im Berliner Amtsgericht Tiergarten an. „Das Urteil ist ein Skandal“, sagte Benecken. Er werde mit Lohfink besprechen, ob sie die Kraft für die Berufung habe. Er mache sich jetzt Sorgen um alle Frauen, die eine Vergewaltigung anzeigen wollten.
Gina-Lisa Lohfink hatte nach der Urteilsverkündung gerufen: „Das muss ich mir nicht antun.“ Sie stürmte aus dem Saal und verließ auch das Gerichtsgebäude.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen