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Härte für Deutschland

Polit-Prozess

Sitzen bald Abschiebefans in der Härtefallkommission der Hamburgischen Bürgerschaft? Je nachdem wie das Landesverfassungsgericht am Dienstag urteilt, ist das ein denkbares Szenario. Das Gericht hat zu entscheiden, ob der „Alternative für Deutschland“ (AfD) ein Sitz in dem Gremium zusteht, das Abschiebungen aus humanitären Gründen verhindern kann. Usus ist, dass jede Fraktion der Bürgerschaft einen Abgeordneten in die Härtefallkommission entsendet, derzeit müssten das sechs sein.

Doch diesem Prinzip wird seit mehr als einem Jahr nicht mehr genügt, weil sich die Abgeordneten von SPD, Grünen, CDU, FDP und Linken mit einzelnen Ausnahmen wiederholt weigerten, einen AfD-Abgeordneten in das Gremium zu wählen. Daran ist die AfD nicht unschuldig, hat sie doch die übrigen Fraktionen provoziert, indem sie einen Rechtsaußen aufstellte: Dirk Nockemann, ehemaliger Schill-Anhänger, war 2003 bis 2004 Nachfolger des ehemaligen „Richters Gnadenlos“ als Hamburger Innensenator. Dass Nockemann nicht viel Bedarf sieht, Gnade vor Abschiebebescheid ergehen zu lassen, hat er der Bürgerschaft mehrfach klar gemacht.

„Eine zu große Milde wäre hier unangemessen“, sagte er. Dem rot-grünen Senat unterstellte er, über eine großzügige Interpretation von Ermessensspielräumen eine „ideologisch motivierte Politik der Einwanderung“ praktizieren zu wollen.

Um AfD-Abgeordnete zu verhindern, änderte die Bürgerschaft zweimal das Härtefallkommissionsgesetz und ersetzte das Konsens- durch das Mehrheitsprinzip. Heute genügt es, wenn zwei Drittel der Fraktionen Mitglieder entsandt haben, um die Kommission arbeitsfähig zu machen.

Dagegen wehrt sich die AfD jetzt vor Gericht. Nach ersten Hinweisen hat sie schlechte Chancen: Die Kommission sei möglicherweise gar kein parlamentarisches Gremium, deuteten die Richter an. knö

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