: Volle Überwachung statt voller Passagiere
NAHVERKEHR Kein Alkohol, dafür mehr Kameras und Personal: Niedersachsens Landesregierung will Regionalzüge sicherer machen – unter anderem durch flächendeckende Videoüberwachung. Kritik gibt es von Datenschützern
In Niedersachsen sollen bis zum Jahr 2025 alle Regionalzüge mit Videoüberwachung ausgerüstet sein. Verkehrsminister Olaf Lies (SPD) und die landeseigene Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) kündigten gestern einen entsprechenden Vorstoß an. Vorbehalte äußerte die Landesbeauftragte für den Datenschutz. Bei den Plänen geht es um den „Schienenpersonennahverkehr“, also Regionalbahnen, Regionalexpresse und S-Bahnen – nicht aber lokale Straßen- und U-Bahnen.
Land und LNVG sehen sich bestärkt durch eine neue Umfrage, wonach sich 93 Prozent aller Bahnreisenden eine Videoüberwachung in Regionalzügen wünschen. Auch für ein striktes Alkoholverbot gibt es aus Sicht von Landesregierung und Verkehrsbetriebe viele Argumente. Dafür soll es bei neuen Streckenausschreibungen eine „offene Diskussion“ geben.
„Die Kameras sollen das Sicherheitsgefühl der Fahrgäste stärken“, sagte Lies, „potenzielle Straftäter abschrecken und natürlich bei der Aufklärung helfen, falls doch einmal etwas geschieht.“ Derzeit sei schon die Hälfte aller betreffenden Fahrten videoüberwacht. Bis 2025 sollten dann alle Regionalzüge flächendeckend Kameras an Bord haben. Parallel sollen demnach aber spürbar mehr Zugbegleiter an Bord sein – auch das hatte sich die große Mehrheit der Umfrageteilnehmer gewünscht. LNVG-Chef Hans-Joachim Menn sagte, die Pläne würden die Fahrpreise nicht erhöhen.
Die Überwachung per Filmaufnahme ist bei Datenschützern umstritten. Derzeit lässt die Landesdatenschutzbeauftragte Barbara Thiel die flächendeckende Videoüberwachung in Bussen und Bahnen des hannoverschen Verkehrsbetriebs Üstra vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht überprüfen. Laut ihrem Sprecher Mattias Fischer ist die Datenschutzbeauftragte nicht generell gegen eine Videoüberwachung, nur müsse dies intelligent geschehen und gut begründet sein. „Dass sich potenzielle Straftäter von Kameras abhalten lassen, ist äußerst zweifelhaft und bislang nicht mit Untersuchungen belegt.“ (dpa)
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