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Bund will Atom-Schlupflöcher schließen

Energie Betreiber sollen sich nicht aus der Nachhaftung stehlen können. Kritiker: Völlig unzureichend

BERLIN taz/dpa | Die Bundesregierung schließt bei der Finanzierung des Atomausstiegs mögliche Schlupflöcher für Energiekonzerne. Damit soll verhindert werden, dass sich die Betreiber der Atomkraftwerke aus der Nachhaftung stehlen, indem sie sich aufspalten. Eine entsprechende Erklärung hat das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen. Von der Regelung werden mögliche Abspaltungen nach dem 1. Juni 2016 erfasst. Das geschah pünktlich vor der Hauptversammlung von Eon am 8. Juni, auf der der Konzern genau das beschließen will. Der Mutterkonzern soll sich dann auf Ökostrom, Netze sowie den Vertrieb konzentrieren – aber auch die AKWs weiterbetreiben. Auch bei RWE soll der Nuklearteil bei der Mutter bleiben. Die Frage ist aber, ob im Fall einer Pleite der Muttergesellschaft auch die Töchterfirmen haften.

Die Regierungskommission zum Atomausstieg hatte vorgeschlagen, dass Eon, RWE, Vattenfall und EnBW bis 2022 rund 17,2 Milliarden Euro an einen staatlichen Fonds überweisen, der die Zwischen- und Endlagerung von Atommüll managen soll. Gegen Zahlung eines Risikozuschlags von 35 Prozent können die Unternehmen zudem die Haftung für Kosten- und Zinsrisiken dem Staat übertragen. So ergibt sich ein Gesamtbetrag von 23,3 Mil­liar­den Euro. Für Stilllegung und Rückbau sowie Verpackung des Atommülls sollen die Unternehmen verantwortlich bleiben. Ein Gesetz soll die Empfehlungen der Kommission umsetzen.

Kritiker halten das für völlig unzureichend. „Der Beschluss der Bundesregierung zur Atom-Nachhaftung greift zu kurz“, sagte Jochen Stay, Sprecher der Anti-Atom-Organisation „ausgestrahlt“. Lediglich für die Einzahlung von 23,3 Milliarden Euro in den geplanten öffentlich-rechtlichen Fonds sollten auch abgespaltene Unternehmensteile weiter haften, so Stay.

Die Regelung gelte „aber nicht für die 21 Milliarden Euro Atom-Rückstellungen für den Abriss der Reaktoren, die laut Bericht der Finanzkommission bei den Stromkonzernen verbleiben sollen“. Wenn also Eon oder RWE vor dem vollständigen Rückbau der Atomkraftwerke Insolvenz anmelden, haften deren Abspaltungen Uniper oder Innogy nicht mehr – und der Steuerzahler darf einspringen. ksc

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