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Gegen die Polizei wird geklagt

NACHSPIEL Pfeffersprayeinsatz gegen Teilnehmer einer Kundgebung in Göttingen auf Prüfstand

Der rabiate Pfeffersprayeinsatz der Polizei in Göttingen auf DemonstrantInnen gegen die Kundgebung des rechtsextremen „Freundeskreises Thüringen/Niedersachsen“ wird ein gerichtliches Nachspiel haben. Am Mittwoch reichte der Göttinger Anwalt Sven Adam für einen 59-jährigen Mandanten beim Verwaltungsgericht eine Feststellungsklage gegen die Göttinger Polizei ein. Überprüft werden soll damit, ob der Einsatz am vergangenen Samstag rechtswidrig gewesen ist.

Der 59-Jährige hatte auf dem Bahnhofsvorplatz an dem Protest teilgenommen. Im Zuge des Polizeieinsatzes „setzten die Einsatzkräfte ohne für den Kläger nachvollziehbaren Grund Pfefferspray ein und verletzten ihn hierdurch“, sagte Adam. Sein Mandant habe sich hierbei in der Nähe der ebenfalls durch Pfefferspray verletzten niedersächsischen Landtags-Vizepräsidentin Gabriele Andretta (SPD) aufgehalten.

„Die beklagte Polizeidirektion Göttingen hat eine umfangreiche Prüfung der Rechtmäßigkeit des umstrittenen Pfeffersprayeinsatzes angekündigt“, sagte Adam. Diesem Vorhaben solle mit der Klage Nachdruck verliehen werden, damit dem Gericht das vollständige Videomaterial und die Einsatzdokumentation zur Verfügung gestellt werde.

Laut Adam liegen weitere Berichte über Polizeiübergriffe vor. So habe ein Teilnehmer grundlos einen Schlag gegen den Kopf bekommen. Im Bahnhof sei ein Demonstrant von Beamten einer Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit der Bundespolizei so verprügelt worden, dass bei ihm ein Schädelhirntrauma diagnostiziert worden sei.

Bereits am Montag hatte Göttingens Polizeipräsident Uwe Lühring angekündigt, dass das Kommissariat für Amtsdelikte einen gezielten Faustschlag an den Kopf eines Mitglieds der Grünen Jugend untersuchen wird. KVA

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