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Die bestätigte Not

Finanzen Der Senat lässt sich bescheinigen, dass die Zuwanderungszahlen es unmöglich machen, die Vereinbarungen zur Neuverschuldung einzuhalten

Bekommt Bremen die 300 Millionen nicht, könnte es klagen, sagt der Gutachter

Bremen befindet sich in einer „außergewöhnlichen Notsituation“. Zu diesem Schluss kommt der Staats- und Verwaltungsrechtler Stefan Korioth. Deshalb dürfe das Land mehr Geld ausgeben, als es die Schuldenbremse sonst erlaubt.

Im Auftrag des Senats hat er ein Gutachten zu der Frage verfasst, ob Bremen gegen die Vorschriften zur Konsolidierung der Haushalte verstößt, wenn es wegen der hohen Neu-Zuwanderung im vergangenen Jahr nun zwei Jahre mehr Schulden macht als vereinbart.

„Nein“, sagt der Professor aus München und bestätigt die Auffassung des Senats. Bremen habe keine Möglichkeit, den Zuzug zu steuern. Damit sei die Bedingung für die im Gesetz festgelegte Ausnahme erfüllt: Eine unvorhersehbare Notsituation sei eingetreten.

Allerdings müsse der Senat dem Stabilitätsrat – der kontrolliert, ob der Haushalt den gesetzlichen Vorgaben entspricht – genau begründen, welche Ausgaben nur entstanden sind, weil Bremen im vergangenen Jahr 12.600 Geflüchtete aufgenommen hat. Darunter sind 2.600 Minderjährige, die alleine geflohen sind.

„Das wird nicht einfach“, sagte Finanzsenatorin Karoline Linnert (die Grünen) gestern bei der Vorstellung des Gutachtens. Wenn Geflüchtete nicht in Extra-Klassen, Extra-Heime gesteckt, sondern wirklich integriert würden, müsse aus den Haushaltsplänen hervorgehen, welche Ausgaben nur für sie seien. „Wenn wir jetzt mehr Wohnungen bauen, könnte man argumentieren, dass die nur für einen begrenzten Zeitraum nur Geflüchteten offen stehen.“

Für unproblematisch hält Linnert hingegen das Jugendheim, das bis Ende 2017 in Kooperation mit Hamburg auf dem ehemaligen Gefängnisgelände im Blockland entstehen soll. 32 Plätze soll es dort geben für besonders schwierige und gewalttätige Jugendliche. Gebaut wird es für geschätzte fünf Millionen Euro wegen jungen Männern aus den Maghreb-Staaten. Der Senat hat immer betont, dass es nicht nur von diesen bewohnt werden solle. Die Kosten für solch intensivpädagogische Heimunterbringung betragen im Durchschnitt 350 Euro am Tag pro Jugendlichem. Wenn Bremen wie geplant 16 Jungen unterbringt, kostet dies zwei Millionen Euro im Jahr.

Das Problem: Der Stabilitätsrat entscheidet erst im Nachhinein, ob der Etat verfassungskonform ist und Bremen ein Recht hat auf die jährliche Konsolidisierungshilfe von 300 Millionen Euro. Sollte es die nicht geben, könnte Bremen klagen, sagt der Jurist Stefan Korioth. Nur vor welchem Gericht, das lasse das Gesetz offen. Eiken Bruhn

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