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Filmen von Polizeieinsätzen„Hier gibt es nichts zu sehen“

Wer überwacht die Polizei? Unsere Autorin hat versucht, eine Festnahme zu filmen und wurde brutal von einem Beamten davon abgehalten.

Die Polizei filmt alles – nur die eigenen Kolleg_innen nicht so gern Foto: dpa

München taz | Der Mann schreit, und das ist auch nicht verwunderlich, denn vier Polizeibeamte sitzen auf ihm. Er liegt mit dem Gesicht nach unten, seine Arme sind unnatürlich verdreht, in seinem Rücken hat er das Knie eines Beamten. Es ist die Nacht auf den 1. April, am Münchner Hauptbahnhof, und ich bin gerade auf dem Weg nach Hause, als ich an der Szenerie vorbeikomme.

„Was hat der Mann denn getan?“, frage ich einen der Polizisten. Das gehe mich nichts an, ruft es zurück, ich solle verschwinden. Der Mann schreit immer noch. Unschlüssig bleibe ich an der Ampel ein paar Meter entfernt stehen. Was der Mann wohl verbrochen hat? Vermutlich ist die Gewalt gerechtfertigt. Aber was, wenn sie es nicht ist? Die Ampel wird grün. Ich bleibe stehen.

Allein im Jahr 2014 sind 2.138 Polizisten wegen Körperverletzung von Bürgern angezeigt worden. Nur gegen 33 von ihnen wurden Ermittlungen aufgenommen – das sind nicht einmal zwei Prozent der aktenkundigen Fälle. Wie viele davon verurteilt wurden, ist unklar.

2015 hat das Journalistenbüro Correktiv eine weitreichende Recherche zur Polizeigewalt in Deutschland veröffentlicht. Sie kommt zu dem Ergebnis: Deutschland hat ein Problem. Auch, weil in vielen Bundesländern lediglich polizeieigene Dezernate für interne Ermittlungen existieren – keine unabhängigen Beschwerdestellen, wie sie etwa Amnesty International fordert. Dort ermitteln Polizisten gegen Polizisten. So auch in Bayern.

Die Frage nach dem Gewaltmonopol

Sucht man im Internet nach Berichten über verurteilte Polizisten, fällt auf: In fast allen Fällen kamen die Verurteilungen nur zustande, weil Videomaterial vorhanden war. Das aber kam zumeist von Umstehenden. Viel häufiger als von der Polizei – dabei hat die fast immer ein Videoteam bei sich.

Die Polizei überwacht den Bürger, das ist ihre Aufgabe. Aber wer überwacht die Polizei? „Gehen Sie jetzt, ich erteile Ihnen einen Platzverweis!“, ruft ein Beamter mir zu. Er breitet seine Arme aus und schiebt mich auf die Straße. Die Ampel ist rot. „Ich lasse Sie festnehmen, wenn Sie nicht gehen.“

Darf er das? „Grundsätzlich braucht die Polizei einen Anlass, um einen Platzverweis erteilen zu können“, sagt der Münchner Rechtsanwalt Marco Noli. „Das Problem ist: Auch wenn der Platzverweis nicht rechtmäßig ist, ist man als Bürger zunächst verpflichtet, ihm nachzukommen. Tut man das nicht, kann die Polizei einen sogar in Gewahrsam nehmen.“

Allein 2014 sind 2.138 Polizisten wegen Körperverletzung von Bürgern angezeigt worden. Nur gegen 33 von ihnen wurden Ermittlungen aufgenommen.

Kurz darauf stehe ich auf der anderen Straßenseite und stelle mir philosophische Fragen über den Begriff „Gewaltmonopol“. Ich beginne, die Festnahme mit dem Handy zu filmen. Morgen werde ich in den Pressemitteilungen lesen, worum es bei dem Einsatz ging.

„Sie zeigen mir jetzt sofort Ihren Presseausweis oder ich konfisziere Ihr Handy“, ruft der Bundespolizist, der mir auch schon den Platzverweis erteilt hatte. Er stürmt auf mich zu, packt mich an der Schulter und zerrt mich über die Straße zurück neben den Einsatzwagen. Ich murmele irgendetwas davon, dass ich meine Rechte kennen würde. Was gelogen ist. Denn: Eigentlich habe ich keine Ahnung von meinen Rechten.

Angst vor Smartphones

„Grundsätzlich darf jeder Fotos und Filme von Polizeieinsätzen machen“, sagt Rechtsanwalt Marco Noli. „Nur veröffentlichen darf man sie nicht einfach so.“

Er findet: Bürger sollten viel häufiger zur Kamera greifen, wenn sie polizeiliche Maßnahmen beobachten. „Die Polizei filmt zwar in den meisten Fällen selbst“, sagt er. „Aber das ist dann ihr Material, das sie selbst zusammenschneiden können.“ Es habe schon viele Fälle gegeben, in denen die Polizei Videos von Fehlverhalten ihrer Kollegen gelöscht hätte. „Ich glaube, die Polizei geht deshalb so vehement gegen filmende Bürger vor“, sagt Noli. „Sie hat Angst, dass durch die Smartphones die Ära enden könnte, in der sie selbst entscheiden konnte, welches Videomaterial vor Gericht landet.“

Am nächsten Tag gibt die Bundespolizei eine Pressemitteilung heraus. Sie basiert, so sagt das die Pressestelle, auf den Erinnerungen des einsatzhabenden Polizeibeamten. Mit dem Abend, so wie ich ihn erlebt habe, hat sie nur wenig zu tun: Weder erinnert sich der Beamte daran, mir das Filmen verboten zu haben, noch will er mich gewaltsam auf die andere Straßenseite gezerrt haben. Vielmehr „nahm ein Beamter Kontakt zu der Frau auf“, so steht es dort.

„Gedächtnis ist veränderbar“, sagt Pressesprecher Hauner, als ich ihn nach den Unstimmigkeiten frage. „Vielleicht erinnern Sie sich nicht richtig.“ Vielleicht. Eine offizielle Stellungnahme des Beamten war in der Kürze der Zeit nicht zu bekommen.

Immerhin weiß ich jetzt, was der Mann verbrochen haben soll, dessen Festnahme ich filmen wollte: Er habe „versucht, die Beamten tätlich anzugehen“, als diese ihn wegschieben wollten. Das wiederum empfand die Polizei für nötig, weil er trotz eines Platzverweises und einer Unterlassungsbitte neben ihnen stehen blieb. Und eine Festnahme gefilmt hat.

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22 Kommentare

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  • An alle, die ihr gerade fleißig die Handlungen der Polizei rechtfertigen.

    Bei der beschriebenen Festnahmemethode:

     

    "vier Polizeibeamte sitzen auf ihm. Er liegt mit dem Gesicht nach unten, seine Arme sind unnatürlich verdreht, in seinem Rücken hat er das Knie eines Beamten"

     

    besteht tatsächlich das akute Risiko des sogenannten "lagebedingten Erstickungstods".

     

    Insbesondere das Knie im Rücken behindert die Atmung, zusätzlich war der Mann offenbar in Panik -- die führt entweder zu zusätzlicher Atemnot oder ist erst dadurch entstanden, dass er schlechter Luft bekommt.

     

    Alles zusammen ein verdammt guter Grund, das Vorgehen zu dokumentieren, damit sich die verantwortlichen Beamten im schlimmsten Fall wenigsten nicht heraus reden können (das Problem ist auch bei der Polizei zur Genüge bekannt). Kein Wunder aber auch, dass sie dabei nicht gefilmt werden wollen...

  • @ SOMMER GREGOR

    Frau Meschede hat es gewagt, angesichts eines brutalen Polizeieinsatzes eine Frage zu stellen? Nein, "sie mischt sich ein, fordert Aufklärung", ist plötzlich Teil einer drängenden "Meute"! So, jetzt ihr kräftig eins in die Schnauze , oder?

    Und wer Polizeieinsätze aus der Nähe filmt (so dass evtl.straffällige Beamte erkennbar sind), dem "passiert" halt was!

    Oje, ich kenne keinen Misanthropen, der nicht tiefstes Verständnis für Polizeiübergriffe hätte.

    @ANOMALIE Sie wollen tatsächlich einen bekannten, erwünschten Missstand mit dem Handy (Videofunktion) zivilcouragiert (ja, Courage werden Sie brauchen...) beenden? Ah ja. Haben Sie denn damit schon angefangen? Und bitte nicht vergessen: Videos sind unerlässlich auch in Polizeirevieren, in Polizeitransportern, in Privatwohnungen, in Asylbewerberwohnheimen... und vergessen Sie bitte nicht Ihren Selfie-Stick!

  • Also, Leute: Ab sofort wenigstens auf jeder Demo filmen, filmen, filmen. Zusammenschließen mit vielen anderen, die ihre Kameras gut sichtbar hochhalten, so schnell wie möglich hochladen. Ansonsten Zivilcourage zeigen, filmen und auf die Bürgerrechte pochen. Wenn wir die Polizei dabei schikanieren, wie sie Bürger schikaniert, lohnt sich auch schon mal ein Gewahrsam. Je mehr Fälle bekannt werden, desto spannender wird's, ob sich mal jemande ernsthaft rührt.

    Wegtreten!

  • Was wohl passiert wäre, wenn sich diese Szene am Silvesterabend im Kölner Hbf abgespielt hätte?

    • 8G
      86548 (Profil gelöscht)
      @Age Krüger:

      Diese Szene hätte sich nicht in Köln abspielen können. Dort war keine Polizei. Und wo keine Polizei ist, gibt es auch kein Fehlverhalten von Polizisten.

  • 7G
    7964 (Profil gelöscht)

    Vielleicht noch ein Aspekt aus technischer Sicht: Gerade um gewalttätige "Ordnungshüter" zu entlarven, müsste es technisch doch leicht möglich sein, Ton- oder Filmaufnahmen derartiger Situationen sofort, also während der Aufnahme, auf den eigenen Rechner zu Hause zu übertragen und am besten gleichzeitig auch noch zu einem Rechtsanwalt...

    • @7964 (Profil gelöscht):

      Ja, das Prinzip nutzt die App "Coprecorder".



      Eine Deutsche Version wäre gut.



      So muss man eine App der ACLU in den USA nutzen, und die wundern sich über Deutsche Aufnahmen. Wird auch erst nach beenden der Funktion übertragen.

      Evtl. "Periscope" nutzen.



      Aber da laufen Videodaten live, also ohne Flat nicht so nützlich.



      Und keine Ahnung was das WLAN z.B. in Köln so leistet, noch nicht ausprobiert (für so etwas).



      Ist die Frage, kann man vom Smartphone aus die Aufnahme bei Periscope auf dem Server gleich wieder löschen. Das wäre schlecht.

  • 7G
    738 (Profil gelöscht)

    Polizisten nehmen eine Verhaftung vor, eine Passantin mischt sich ein und fordert Aufklärung, danach filmt sie die Polizisten. Komisch, dass die ein bisschen unwirsch reagierten. Eigentlich müssen sie doch bei einem Einsatz jedem Unterdeckadvokaten ausführlich erklären was der mutmaßliche Täter verbrochen hat - und sich ggf. auch eine Diskussion einlassen ob die eingesetzten Mittel gerechtfertigt sind. Ich würde Frau Mesched empfehlen mal eine Nachtschicht von Samstag auf Sonntag mit einer Streife in einer beliebigen Großstadt mitzufahren. Gerne kann sie dann auch als Mittlerin zwischen Konfliktparteien einschreiten.

    • 2G
      2284 (Profil gelöscht)
      @738 (Profil gelöscht):

      Also kurz: Die Polizei steht unter Stress, also ist sie nicht so sehr an geltendes Recht (grund für Platzverweis angeben, Filmen erlaubt) gebunden. Richtig?

      Kurze Frage dazu: Wenn die Vertreter*innen des Rechtsstaates sich nicht an dessen gesetze gebunden fühlen müssen, wer dann?

    • @738 (Profil gelöscht):

      Sie haben scheinbar nicht bis zum Ende gelesen. Wenn doch, sind Sie ein wohl mit ein Grund dafür, dass man für filmen misshandelt und in die Zelle gesperrt werden darf. Brav !

      • 7G
        738 (Profil gelöscht)
        @lions:

        Offenbar interpretieren Sie das Geschehen so wie es Ihnen passt. Warum sollten Polizisten während einer Verhaftung Rede und Antwort stehen müssen und Leute nicht wegschicken dürfen. Hätte der Mann aus ein paar Metern Entfernung gefilmt, wäre das auch nicht ok gewesen - aber es wäre ihm nichts passiert. Offenbar sind Sie auch der Meinung, dass "Leserreporter" wie sie von der Bildzeitung propagiert werden ein Anrecht haben direkt mit der Kamera draufzuhalten und keine Distanz zu wahren. Fragen Sie mal einen Polizisten wie es ist, wenn eine Verhaftung vorgenommen wird und die Meute sich um einen drängt.

        • @738 (Profil gelöscht):

          Die Autorin wurde aus einigen Metern Entfernung auch daran gehindert. Was wollten sie noch sagen ?

          • 7G
            738 (Profil gelöscht)
            @lions:

            Sie haben natürlich jedes Recht, genau wie die Autorin eine Interpretation der Geschehnisse zu liefern. Ebenso wie ein Anwalt Behauptungen aufstellen darf, die schon von Gerichten anders entschieden wurden. Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim (Az.: 1 S 2239/99)

    • @738 (Profil gelöscht):

      Kein Staat im Staat!

  • Das eigentliche Problem in der Situation ist, dass die Zeugin mit ihrer richtigen Wahrnehmung offenbar allein war. Das Gegengewicht zu diesem Unrecht kann kein Gericht bilden, wenn die Beweissicherung verhindert wird. Verbreitete Zivilcourage ist die Gegengewalt des Bürgers. Wären sich mehrere Personen der Lage bewusst geworden, hätte die Polizei moderater gehandelt. Diese Blüte gedeiht auf Wegschauerei.

  • @ alle Eine seltsame Gewaltmonopol-Diskussion!

    Laura Meschede hat ein ganz alltägliches, konkretes und sehr relevantes Problem angesprochen, nämlich die willkürlichen und gewalttätigen Übergriffe der Polizei gegen BürgerInnen.Und die fehlende Kontrolle,auf der sie basieren.

     

    Wer will bestreiten, dass der Beruf "Polizist" extrem attraktiv ist für aggressive, dissoziale, destruktive, sadistische, ich-gestörte Personen, die ihren "Spass" haben wollen, aber ohne jedes strafrechtliche Risiko ("Corpsgeist")?

     

    Aber das ist natürlich gar nicht das Problem. Denn deren Spass ( = Terrorisierung einzelner BürgerInnen) wäre leicht zu beenden (Identifizierungsmöglichkeit der Beamten, Verpflichtung zur Videodokumentation und deren ungeschnittener Herausgabe, unabhängige Kontroll- und Untersuchungsinstanzen etc. pp.). Aber dieser sublime und ubiquitäre Terror, den die Regierenden sehr genau kennen, wird beibehalten... WARUM??? Mal schlicht gesagt: Weil er erwünscht ist.

     

    Oh, ein Verstoß gegen die Nettiquette? Eine Verschwörungstheorie?

  • Machen wir uns nichts vor: Zur Polizei gehen Leute nicht nur, weil sie ein moralisch einwandfreies und friedliches Miteinander verwirklichen wollen. Macht ist ja schließlich auch was ganz Tolles. Das sind die selben Typen, die mit noch mehr Befugnissen auch kritische Journalisten einsperren würden. Dass eine solche Aggression stattfindet, wäre als Einzelfall ja kein großes Problem. Dass es dieses Land aber nicht hinbekommt, die Polizei von Externen kontrollieren und potenzielle Straftaten oder Amtsmissbrauch wirksam verfolgen zu lassen, ist schon erbärmlich. Vielleicht auch gewollt? Immerhin hat man damit ein informelles Instrument der Unterdrückung und Rechtsbeugung, zu dem man ein bisschen Dududu sagen kann, wenn es mal wieder demokratische Äußerungsversuche niedergeprügelt hat.

  • Es braucht schon ein gerütteltes Maß an Naivität oder Indoktrination um zu glauben die Gewalt würde durch ihre Monopolisierung verschwinden. Es ist schon reht bemekenswert, wie wenig diskutiert wird, dass eine derart verabsolutierte Gewalt mit grundlegenden demokratischen Prinzipien, von denen das der Gewaltenteilung wohl das augenfälligste sein dürfte, reichlich unvereinbar ist. Ebenso wie die Paradoxie, dass Gewaltmonopole, die ja vorgeblich Gewalt und Unrecht unter den Menschen verhindern sollen, den größten Barbareien überhaupt erst den Weg ebnen.

    • @Ingo Bernable:

      Das "Gewaltmonopol" kann die Gewalt durchaus reduzieren, wenn der Einsatz der Gewalt im Monopol entsprechend überwacht wird. Diese unabhängige Kontrolle ist bei uns nur unzureichend vorhanden. So sollten die Polizeikameras nur von unabhängigen Stellen ausgewertet werden dürfen. Sonst sieht man auf dem vor Gericht vorgelegten Video eben nur die Reaktionen des Polizeiopfers aber nicht die Schläge der Polizist_innen. Die Verfolgung von Polizeigewalt sollte organisatorisch unabhängig sein und auch die Staatsanwaltschaft sollte politisch unabhängig werden. Aktuell haben wir einen Obrigkeitsstaat, bei der die Regierung entscheidet, welche Straftaten verfolgt werden sollen - da gehören dann Straftaten von Polizist_innen eben nicht dazu. Gleichzeitig entscheidet die Regierung, wie darüber publiziert werden soll.

      Je nachdem wen es trifft, regt sich das rechte oder linke Lager darüber auf, findet es aber völlig ok, wenn der Staat gegen das andere Lager so handelt. Für "Gerechtigkeit" setzt sich dabei niemand ein. Vielmehr kennen alle nur ihre Klientel, wollen dieser möglichst viel zukommen lassen und präsentieren dies als "Gerechtigkeit".

    • @Ingo Bernable:

      "[...] zu glauben die Gewalt würde durch ihre Monopolisierung verschwinden." - Das ist wohl war, aber wer glaubt denn, Gewalt an sich würde durch Monopolisierung verschwinden? Ich meine, ihre bloße Exitenz ist doch im Namen "Gewaltmonopol" enthalten.

       

      "[...] verabsolutierte Gewalt mit grundlegenden demokratischen Prinzipien... [sei]... unvereinbar..." - Warum? Was hat Gewalt mit Demokratie oder deren Prinzipien zu tun?

       

      Und ob ein Gewaltmonopol nun der Gewalt und dem Unrecht erst den Weg ebnet, da bin ich mir auch nicht so sicher. Sícher, kann man das staatliche Gewaltmonopol als "die höchste Form organisierter Gewalt" (V. Pispers) sehen - allerdings könnte man auch sagen, dass nur eine organisierte Gewalt anzustreben ist, schafft man es schon nicht gewaltlos zu leben.

      Nicht, dass ich pro Polizeigewalt bin, aber mir scheint diese abstrakte Tirade einigermaßen unbedacht.

      • @Xhanthan:

        Ganz einfach. Gewalt verschwindet sozusagen dadurch, daß sie nicht irgendeinem, sondern eben einem ganz bestimmten Monopol zugestanden wird, nämlich dem "Wir sind die Guten" ™-Monopol (mit dem Nebensatz "akzeptieren Sie das gefälligst und stören Sie uns nicht bei der Arbeit").

        • @Da Hias:

          "Gewalt verschwindet sozusagen dadurch, daß sie nicht irgendeinem, sondern eben einem ganz bestimmten Monopol zugestanden wird..." - Genau dies halte ich für eine Misinterpretation: mein Schreiben bezog sich ja genau auf den Umstand, dass es keine Intention des staatlichen Gewaltmonopoles sei, Gewalt gänzlich abzuschaffen - nur sie zu monopolisieren (daher auch der Name). Was ein staatliches Gewaltmonopol natürlich tut, ist Dingen wie Selbst- und Lynchjustiz entgegen zu steuern (vgl. US-amerikanische Kopfgeldjäger/Bounty Hunters). Dass natürlich der von Ihnen angeprangerte Anspruch der 'gerechtfertigten Gewalt', da sie von Staatsseite auftaucht, gerne auftaucht - diese kritische Haltung teile ich. Allerdings dafür das Konzept des staatlichen Gewaltmonopols (als beste alternative zur Gewaltlosigkeit) anzugreifen (wo Sie doch eigentlich nur eine bestimmte Haltung angreifen wollen), halte ich für nicht zielführend.