: Airbnb soll auspacken
Ferienwohnungen Bauausschuss unterstützt Gesetzesverschärfung
Der Senat und die rot-schwarze Koalition im Abgeordnetenhaus halten trotz Skepsis der neuen Datenschutzbeauftragten Maja Smoltczyk an ihrem Vorhaben fest, illegale Ferienwohnungen über Auskunftsansprüche an Internetportale aufzuspüren. Das war am Mittwoch von Staatssekretär Engebert Lütke Daldrup (SPD) im Bauausschuss des Abgeordnetenhauses zu hören. Dieser Auskunftsanspruch gegenüber Portalen wie Airbnb gehört zu einer geplanten Verschärfung des 2014 beschlossenen „Zweckentfremdungsverbotsgesetzes“, das den Ferienwohnungsboom zurückdrängen soll.
Smoltczyk, die im Januar vom Parlament zur Nachfolgerin von Berlins langjährigem obersten Datenschützer Alexander Dix gewählt wurde, hatte dem Senat laut Lütke Daldrup in einem Brief vom 4. März empfohlen, den Sachverhalt vor einer Gesetzesänderung überprüfen zu lassen. Lütke Daldrup verwies hingegen auf eine Mitteilung von Dix von August 2015, wonach keine grundsätzlichen Datenschutzbedenken bestünden. Dieser Haltung schlossen sich auch die Mitglieder des Bauauschusses über Fraktionsgrenzen hinweg weitgehend an.
Kritik hingegen übte die Opposition, dass die Neuregelung des Gesetzes nicht weit genug gehe. Katrin Schmidberger (Grüne) forderte „eine Generalüberholung statt Flickschusterei“. Der Senat will unter anderem eine bisher 14-wöchige Frist auf zwei Jahre ausdehnen, innerhalb deren die Bezirke entscheiden müssen, ob sie eine Ferienwohnung genehmigen. Für die Grüne hätte diese zeitliche Festlegung auch ganz wegfallen können. Regelmäßige Berichte über die Wirkung des Gesetzes würden aus ihrer Sicht zudem zu mehr Transparenz führen.
Dem konnte sich die rot-schwarze Mehrheit im Ausschuss nicht anschließen. Die Koalition selbst setzte durch, im Änderungsentwurf des Senats das höchstmögliche Bußgeld für illegale Ferienwohnungen von 50.000 Euro nicht auf 500.000, sondern auf nur 100.00 Euro anzuheben: Bei einer so hohen Summe sah die CDU-Fraktion ansonsten die Gefahr, dass das ganze Gesetz vor Gericht mangels Verhältnismäßigkeit scheitert. Stefan Alberti
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