: Frieden mit den Geierfonds
Krise I Argentinien einigt sich im Schuldenstreit mit US-Hedgefonds. Damit könnte das lateinamerikanische Land bald wieder Zugang zu den Finanzmärkten bekommen
Von Jürgen Vogt
Bereits Anfang Februar hatte die argentinische Regierung den sechs US-Hedgefonds die Tilgungssumme von 6,5 Milliarden Dollar angeboten und damit nur noch einen Nachlass von 25 Prozent auf die Summe aus Verbindlichkeiten und aufgelaufenen Zinsen verlangt. Zwei der sechs US-Hedgefonds hatten schon damals das Angebot angenommen.
Offen blieb die Entscheidung der anderen vier Fonds, darunter die am hartnäckigsten agierenden Fonds NML Capital und Aurelius Capital. Die vier haben jetzt ihre Zustimmung gegeben. Von ihren geforderten 6 Milliarden sollen sie 4,65 Milliarden Dollar erhalten. Damit könnte ein seit 15 Jahren andauernde Schuldenstreit zu Ende gehen.
2001/2002 war Argentinien pleite. Rund die Hälfte der Bevölkerung lebte unterhalb der Armutsgrenze. Eine Interimsregierung erklärte den Staatsbankrott und stellte die Schuldentilgungen ein. Mit dem Angebot, den Schuldendienst wieder aufzunehmen, wenn die Gläubiger auf einen erheblichen Teil ihrer Forderungen verzichten, wurden 2005 und 2010 Umschuldungsprogramme aufgelegt. 93 Prozent der Gläubiger beteiligten sich, 7 Prozent lehnten das Angebot ab.
US-Hedgefonds hatten bereits kurz nach der Pleite von 2002 damit begonnen, argentinische Schuldentitel zum Schleuderpreis aufzukaufen und gehörten zu den 7 Prozent der Gläubiger, die die Umschuldungsangebote ablehnten. Da die Schuldverschreibungen – eine international gängige Praxis – der New Yorker Gerichtsbarkeit unterliegen, begannen sie die gesamte Forderungssumme plus Zinsen bei der US-Justiz einzuklagen.
Ihren ersten großen Erfolg verbuchten sie im November 2012. Damals verurteilte ein New Yorker Richter Argentinien zur Zahlung von 1,3 Milliarden Dollar an die Hedgefonds NML Capital und Aurelius Capital. Seit Juni 2014 ist dieses Urteil rechtskräftig, nachdem der oberste US-Gerichtshof in letzter Instanz einen Berufungsantrag Argentiniens abgewiesen hatte.
Da die damalige argentinische Kirchner-Regierung jedoch weiterhin die Zahlung an die beiden Hedgefonds verweigerte, ließ ein New Yorker Richter im Juni 2014 einen dreistelligen Millionen-Dollar-Betrag einfrieren, den die argentinische Regierung auf die Konten zweier US-Banken transferierte, um fällige Tilgungen bei den kooperativen Gläubigern vorzunehmen. Da die Tilgungen aber bis zum 30. Juli 2014 nicht erfolgten, galt Argentinien ab diesem Zeitpunkt für die internationalen Ratingagenturen als „teilweise zahlungsunfähig“.
Bevor die jetzige Vereinbarung jedoch wirksam werden kann, muss der Kongress in Buenos Aires zwei Gesetze außer Kraft setzen, mit denen die Vorgängerregierung von Präsidentin Cristina Fernández de Kirchner eine Einigung mit den Geierfonds ausschließen wollte. So verbietet ein Gesetz jegliche Verhandlungen mit jenen 7 Prozent der unwilligen Gläubiger; ein anderes untersagt es, bessere Tilgungskonditionen anzubieten als jene, die bei den Umschuldungsverhandlungen von 2005 und 2010 von den Gläubigern akzeptiert wurden.
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