Leichen im Museum sind auch Leichen

Auch nach dem Schließungsurteil des Oberverwaltungsgerichts bleibt das „Menschen Museum“ von Leichenpräparator Gunther von Hagens unter dem Fernsehturm vorerst geöffnet. Die Museumsmacher erklärten am Freitag, zunächst solle die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet und dann die nächsten Schritte beraten werden. Bis zu einer endgültigen Entscheidung könne noch ein Jahr vergehen.

Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom Donnerstagabend sind die im Museum gezeigten Plastinate Leichen im Sinne des Berliner Bestattungsgesetzes und unterlägen damit auch dem gesetzlich geregelten Ausstellungsverbot. Die Ausnahmeregelung für wissenschaftliche Präparate in anatomischen Instituten sei in dem Fall nicht anwendbar, da der Betreiber eine zum Zweck der Ausstellung gegründete GmbH sei. Das Urteil ist laut einer Gerichtssprecherin noch nicht rechtskräftig, weil der Betreiber des Museums noch Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einlegen kann. (epd)

Az.: OVG 12 B 2.15