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Ende der festen Ökostrom-Förderung

Energiewende Subventionen sollen künftig per Auktion festgelegt werden

BERLIN afp/taz | Große Wind- und Solaranlagen sollen ab dem Jahr 2017 nicht mehr mit einer festen Einspeisevergütung gefördert werden, sondern über Ausschreibungen. Dadurch sollen die Kosten für den Ausbau der erneuerbaren Energien möglichst gering gehalten werden, heißt es in einem Eckpunktepapier des Wirtschaftsministeriums. Anlagen mit einer Leistung unter einem Megawatt sollen wie bisher gefördert werden; das betrifft vor allem Solaranlagen.

Entscheidend sei, dass die Gebote mit möglichst wenig Förderung auskommen. „Die niedrigsten Gebote erhalten den Zuschlag, bis die ausgeschriebene Leistung erreicht ist“, heißt es im Papier des Ministeriums. Wird ein Projekt nach der Bewilligung nicht realisiert, drohen Strafen. Termin für die erste Ausschreibung für Windanlagen an Land ist der 1. Mai 2017.

Beim Solarstrom ist jährlich ein Zubau von 500 Megawatt Leistung vorgesehen. Bei Windkraft sollen es 2.900 Megawatt an Land und 800 Megawatt auf See sein. Grundsätzlich sollen die Ausbaukorridore weder über- noch unterschritten werden.

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