NSA-Untersuchungsausschuss: Einblick in die Geheimdienst-Liste

Mitglieder des Gremiums erfahren, wen der Bundesnachrichtendienst ausspioniert hat. Die Öffentlichkeit erfährt es nicht.

Ein Mann läuft an der Innenseite eines runden Tisches entlang

Neben Kurt Graulich (M.) erhalten nun auch andere Mitglieder des NSA-Ausschusses Einblick in geheime Selektorenlisten. Foto: dpa

BERLIN taz | Mitglieder des NSA-Untersuchungsausschusses dürfen seit Montag eine geheime Selektorenliste des BND einsehen. Die Liste beinhaltet E-Mail-Adressen, Telefonnummern und andere Daten von Menschen, die der Nachrichtendienst – möglicherweise rechtswidrig – ausspioniert hat.

Das Dokument liegt im Kanzleramt für den Ausschussvorsitzenden Patrick Sensburg (CDU) und die Obleute der Fraktionen bereit. Die Abgeordneten dürfen der Öffentlichkeit allerdings nicht im Detail über den Inhalt berichten. Zudem bleibt die brisantere NSA-Selektorenliste weiterhin unter Verschluss.

Für die NSA-Liste interessiert sich der Untersuchungsausschuss schon seit Monaten. Sie beinhaltet Daten von Menschen, die der BND nicht aus eigenem Antrieb, sondern im Auftrag des amerikanischen Geheimdienstes ausspioniert hatte. Die Bundesregierung verweigert den Abgeordneten jedoch, auch dieses Dokument einzusehen.

Einblick hatte bisher nur ein sogenannter Sonderermittler des Bundestags, auf den sich Sozialdemokraten und Union geeinigt hatten: Kurt Graulich, ehemaliger Bundesrichter und SPD-Mitglied. Die Opposition zweifelt an seiner Unabhängigkeit und möchte die Liste daher selber sehen.

Die BND-Liste, um die es jetzt geht, hatte der deutsche Geheimdienst ohne Auftrag aus den USA erstellt. Um dieses Dokument hatte sich bisher ein anderer Bundestagsausschuss gekümmert: das Parlamentarische Kontrollgremium. Einige seiner Mitglieder haben bereits Einblick in die Liste. In den vergangen Wochen sickerte durch, dass sie darin Daten von europäischen Beamten, Politikern und Institutionen gefunden haben.

Dass nun auch Mitglieder des U-Ausschusses diese Liste sehen dürfen, hat vor allem einen Sinn: Sie sollen prüfen, ob die BND-Liste weiterhin Sache des Parlamentarischen Kontrollgremiums bleiben kann oder ob sie die Hintergründe des Dokuments selbst ermitteln wollen. In diesem Fall müsste der Untersuchungsauftrag unter Umständen geändert werden.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.